Beamte und die Rente: Wie sich Pension, private Vorsorge und ETF-Sparplan zusammen entwickeln

Die meisten Rentenrechner gehen von der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Als Beamtin oder Beamter hast du eine andere Architektur: Pension statt Rentenpunkte, Beihilfe statt gesetzlicher Krankenversicherung. Zwei Beamte, zwei Laufbahnstufen, ein gemeinsames Bild aus Pension, Krankenversicherungskosten und Depot.

Wer als Beamtin oder Beamter verbeamtet ist, zahlt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sammelt keine Rentenpunkte. Stattdessen entsteht die spätere Pension, im Beamtenrecht Versorgungsbezüge genannt, aus dem Ruhegehaltssatz, der von den Dienstjahren abhängt, und der letzten Besoldung. Auch die Krankenversicherung läuft anders: über Beihilfe, einen Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten, kombiniert mit einer privaten Krankenversicherung für den nicht abgedeckten Teil. Ein gewöhnlicher Rentenrechner, der auf der gesetzlichen Rentenversicherung aufbaut, kann für diese Situation schlicht keine sinnvolle Zahl liefern.

Die folgenden Zahlen sind Modellrechnungen mit plausiblen Beispielannahmen zu Besoldung, Dienstjahren und Beitragssätzen. Der genaue Ruhegehaltssatz, die Beihilfebemessung und die private Krankenversicherungsprämie hängen vom Bundesland, vom Dienstherrn und vom individuellen Vertrag ab. Miravel rechnet mit deinen eigenen Zahlen.

Warum ein gewöhnlicher Rentenrechner bei Beamten nicht funktioniert

Ein Rentenrechner für Angestellte rechnet mit Rentenpunkten, die aus versicherungspflichtigem Bruttoeinkommen entstehen, und mit Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Beide Größen existieren bei einer Beamtin oder einem Beamten nicht in dieser Form. Die Pension ergibt sich stattdessen aus dem Ruhegehaltssatz, einem Prozentsatz der letzten Besoldung, der mit den Dienstjahren steigt, bis zu einem gesetzlich gedeckelten Höchstsatz. Die Krankenversicherung läuft über Beihilfe, die je nach Familienstand und Status üblicherweise zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten übernimmt, während der Rest über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden muss, deren Prämie mit dem Alter steigt.

Wer diese drei Größen, Pension, Beihilfe-Anteil und private Krankenversicherungsprämie, getrennt nachschlägt, verpasst genau das, was für die eigene Altersplanung zählt: wie viel am Ende netto übrig bleibt, wenn die Pension da ist, aber ein wachsender Teil davon für die private Krankenversicherung draufgeht.

Zwei Beamte, unterschiedliche Laufbahnstufen

Frau Berger ist Referatsleiterin, 52 Jahre alt, mit 28 Dienstjahren, in einer höheren Besoldungsgruppe. Herr Krause ist Lehrer, 38 Jahre alt, mit 12 Dienstjahren, in einer mittleren Besoldungsgruppe. Beide sparen zusätzlich in einem ETF-Sparplan, weil beiden bewusst ist, dass die Pension allein die private Krankenversicherung im Alter nicht automatisch mit abdeckt.

Zwei Laufbahnstufen, ein gemeinsames Muster

Frau Berger · Referatsleiterin, 28 Dienstjahre — Näher am Ruhestand, höhere Besoldung, langer ETF-Sparplan
Aktuelle Besoldung (brutto, Modellannahme)ca. 6.400 €/Mon.
Modellierte Pension bei Ruhestandseintrittca. 4.300-4.500 €/Mon.
Private Krankenversicherung im Ruhestand (Richtwert)ca. 550-700 €/Mon.
ETF-Depot bei Ruhestandseintritt (Modellrechnung)ca. 118.000 €
Depot-Laufzeit bis Ruhestandca. 13 Jahre
Herr Krause · Lehrer, 12 Dienstjahre — Mitte der Laufbahn, mittlere Besoldung, langer Anlagehorizont
Aktuelle Besoldung (brutto, Modellannahme)ca. 4.700 €/Mon.
Modellierte Pension bei Ruhestandseintritt (Prognose)ca. 3.100-3.400 €/Mon.
Private Krankenversicherung im Ruhestand (Richtwert)ca. 500-650 €/Mon.
ETF-Depot bei Ruhestandseintritt (Modellrechnung)ca. 284.000 €
Depot-Laufzeit bis Ruhestandca. 27 Jahre

Frau Berger: kurz vor dem Ruhestand, Pension und Krankenversicherung im Blick

Was das Miravel-Modell für Frau Bergers Haushalt über den ETF-Sparplan errechnet: Bei einer monatlichen Sparrate von 500 Euro über die verbleibenden 13 Dienstjahre und einer modellierten Wertentwicklung von 6 Prozent pro Jahr ergibt sich ein Depotwert von rund 118.000 Euro bei Ruhestandseintritt. Diese Zahl kommt direkt aus der Simulation und reagiert auf jede Änderung von Sparrate, Laufzeit oder Renditeannahme.

Die Pension selbst folgt einer anderen Logik, die außerhalb der Miravel-Simulation liegt und als allgemeine Orientierung dient: Der Ruhegehaltssatz steigt mit den Dienstjahren bis zu einem gesetzlich gedeckelten Höchstsatz von 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Besoldung, erreichbar nach rund 40 Dienstjahren. Bei Frau Bergers 28 Dienstjahren liegt der tatsächliche Satz darunter. Als Richtwert für die Modellrechnung wurde hier eine Pension von rund 4.300 bis 4.500 Euro angenommen. Dazu kommt die private Krankenversicherung, deren Prämie im Ruhestand steigt, weil die Beihilfe die Kosten nur anteilig übernimmt, in der Modellrechnung angenommen mit rund 550 bis 700 Euro im Monat.

Erst im Zusammenspiel wird sichtbar, was für Frau Berger tatsächlich zählt: Von einer Pension, die für sich genommen komfortabel aussieht, geht ein spürbarer Teil für die private Krankenversicherung ab, ein Posten, den ein gesetzlich Rentenversicherter in dieser Form nicht kennt, weil die gesetzliche Krankenversicherung im Ruhestand anders finanziert wird. Das ETF-Depot ist damit nicht nur zusätzliches Vermögen, sondern ein Puffer genau für diesen wiederkehrenden Kostenblock.

Herr Krause: mitten in der Laufbahn, langer Zeithorizont für das Depot

Herr Krause ist 26 Jahre von seinem Ruhestand entfernt. Das verändert die Gewichtung seiner drei Bausteine deutlich gegenüber Frau Berger.

  • Pension: Bei 12 Dienstjahren heute und weiteren rund 26 bis zum Ruhestand liegt der Ruhegehaltssatz noch deutlich unter dem gesetzlichen Höchstsatz von 71,75 Prozent, der erst nach rund 40 Dienstjahren erreicht wird. Eine belastbare Prognose lässt sich erst deutlich näher am Ruhestand seriös treffen, weil Besoldungsentwicklung und mögliche Laufbahnwechsel über einen so langen Zeitraum viel Unsicherheit tragen.
  • Private Krankenversicherung: Die Prämie im Ruhestand hängt stark vom Eintrittsalter in die private Krankenversicherung und der Beitragsentwicklung über Jahrzehnte ab, ebenfalls mit erheblicher Unsicherheit auf diesen Zeithorizont.
  • ETF-Sparplan: Hier zahlt sich der lange Zeithorizont aus. Bei einer Sparrate von 350 Euro über 27 Jahre und modellierter Wertentwicklung von 6 Prozent pro Jahr ergibt die Simulation einen Depotwert von rund 284.000 Euro, deutlich mehr als bei Frau Berger trotz niedrigerer monatlicher Sparrate, allein durch die längere Laufzeit.

Für Herrn Krause ist das ETF-Depot der Baustein, der schon heute mit hoher Präzision durchgerechnet werden kann, während Pension und private Krankenversicherungsprämie zwangsläufig grobe Richtwerte bleiben, bis er näher am Ruhestand ist. Das ist kein Mangel der Rechnung, sondern eine ehrliche Aussage darüber, was über 26 Jahre vorhersehbar ist und was nicht.

Was diese Rechnung wirklich zeigt

ca. 600 € — Modellierte monatliche Kosten für die private Krankenversicherung im Ruhestand, ein Posten, den ein Beamter zusätzlich zur Pension einplanen muss und den die gesetzliche Rentenversicherung für gesetzlich Versicherte in dieser Form nicht kennt.

Beide Beamte haben eine Pension, die für sich genommen solide aussieht. Erst wenn man sie neben die private Krankenversicherungsprämie und das ETF-Depot stellt, wird sichtbar, wie viel von der Pension tatsächlich frei verfügbar bleibt und wie stark das Depot diesen Unterschied ausgleichen kann. Ein Rentenrechner, der nur die gesetzliche Rentenversicherung kennt, zeigt für Beamte gar keine Zahl. Ein Depotrechner zeigt das ETF-Wachstum, aber nicht, wofür es später gebraucht wird.

Was sich an dieser Rechnung wirklich verändern lässt

Für Beamtinnen und Beamte gibt es eigene Stellschrauben, die ein generischer Rentenrechner gar nicht erst zeigt, weil er die Beamten-Architektur nicht kennt:

  • Die ETF-Sparrate an die tatsächlich erwartete Lücke zwischen Pension und heutigem Lebensstandard anpassen, statt eine runde Zahl zu sparen
  • Die private Krankenversicherung regelmäßig auf Beitragsentwicklung und Beihilfebemessungssatz prüfen, weil sich beide über die Jahre ändern können
  • Bei einem Wechsel des Bundeslands oder Dienstherrn die Übertragbarkeit der Dienstjahre und den geltenden Beihilfesatz klären, da sich beides unterscheiden kann
  • Freiwillige zusätzliche Altersvorsorge einplanen, wenn der Ruhegehaltssatz wegen unterbrochener Dienstjahre unter dem Höchstsatz bleibt

Welche dieser Stellschrauben etwas bringt, hängt von der Besoldungsgruppe, den Dienstjahren und dem gewählten ETF-Sparplan ab. Das lässt sich nicht in einem einzelnen Rentenrechner nachschlagen, es braucht eine Rechnung, die Pension, private Krankenversicherungskosten und Depotentwicklung gemeinsam über Jahrzehnte abbildet.

Warum das Gesamtbild hier den Unterschied macht

Miravel rechnet für Beamtinnen und Beamte nicht mit der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern bildet die eigene Architektur ab: die Vorsorgebeiträge und Sparraten, die tatsächlich in deinem Haushalt anfallen, zusammen mit dem ETF-Depot, dem Einkommen und dem Haushaltspuffer, über Jahre simuliert. Für Größen außerhalb der Simulation, wie den genauen Ruhegehaltssatz oder die Beihilfebemessung deines Dienstherrn, zeigt Miravel dir, welche Annahme im Modell steckt, statt sie zu verstecken.

Die Daten bleiben dabei in deinem Browser. Miravel sagt dir nicht, wie viel du sparen sollst. Es zeigt dir, was bei deinen eigenen Zahlen über die nächsten Jahrzehnte passiert.

Häufig gestellte Fragen

Warum zahlen Beamte keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Beamtinnen und Beamte stehen in einem eigenen Dienst- und Versorgungsverhältnis zu ihrem Dienstherrn, das die Altersversorgung über die Pension, im Beamtenrecht Versorgungsbezüge genannt, statt über die gesetzliche Rentenversicherung regelt. Der Dienstherr trägt die Versorgungslast direkt, ohne dass laufende Beiträge wie bei Angestellten von Gehalt und Arbeitgeber eingezahlt werden. Das ist ein struktureller Unterschied im deutschen Alterssicherungssystem, keine Ausnahme oder ein Sonderfall am Rand.
Wie hoch ist der maximale Ruhegehaltssatz für Beamte?
Der gesetzliche Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Besoldung, erreichbar nach rund 40 Dienstjahren. Der tatsächliche Satz hängt von den individuellen Dienstjahren, möglichen Unterbrechungen und dem jeweiligen Landes- oder Bundesrecht ab, weshalb der Höchstsatz ohne die eigene Dienstzeitakte nur eine Obergrenze ist, keine Prognose für den eigenen Fall.
Was übernimmt die Beihilfe und was bleibt bei der privaten Krankenversicherung hängen?
Die Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten sowie oft ihrer Angehörigen. Der Bemessungssatz liegt üblicherweise zwischen 50 Prozent (aktive Beamte ohne oder mit einem Kind) und bis zu 80 Prozent (etwa für Familienangehörige oder je nach Landesrecht und Kinderzahl), mit 70 Prozent als verbreitetem Satz für Beamte mit mehreren Kindern oder im Ruhestand. Der verbleibende Teil wird in der Regel über eine private Krankenversicherung abgesichert, deren Beitrag unabhängig vom Einkommen nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif kalkuliert wird und im Ruhestand tendenziell weiter steigt.
Lohnt sich ein ETF-Sparplan neben der Pension überhaupt, wenn die Pension schon relativ hoch ist?
Ja, weil die Pension anders als häufig angenommen nicht automatisch die komplette Altersvorsorge abdeckt: Die private Krankenversicherungsprämie im Ruhestand ist ein separater, wiederkehrender Kostenblock, den ein gesetzlich Rentenversicherter über die gesetzliche Krankenversicherung anders trägt. Ein ETF-Depot, über Jahrzehnte aufgebaut, dient in dieser Konstellation als gezielter Puffer für genau diesen Kostenblock, unabhängig davon, wie hoch die Pension selbst ausfällt.
Was passiert mit dem Ruhegehaltssatz bei einem Wechsel des Bundeslands oder Dienstherrn?
Dienstzeiten werden bei einem Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes in der Regel angerechnet, die genauen Regeln zur Anrechnung und zum anwendbaren Versorgungsrecht unterscheiden sich aber je nach Bundesland und Art des Wechsels. Wer einen Wechsel plant, sollte die Übertragbarkeit der Dienstjahre und den künftig geltenden Beihilfesatz konkret bei der zuständigen Personalstelle klären, statt von einer automatischen Gleichbehandlung auszugehen.

Miravel bildet die Vorsorge-Architektur von Beamtinnen und Beamten ab, nicht die eines gesetzlich Rentenversicherten: Vorsorgebeiträge, ETF-Depot, Einkommen und Haushaltspuffer, über Jahrzehnte simuliert. Jetzt kostenlos starten.