Früher in Rente gehen: Welche drei Türen es gibt, und was jedes Jahr kostet
Ja, du kannst vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, und das System nennt dir sogar den Preis: 0,3 Prozent deiner Rente, dauerhaft, für jeden Monat. Die eigentliche Frage ist, welche der drei Türen dir offensteht, und ob die Jahre dazwischen finanziert sind.
Ja, du kannst in Deutschland vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, und das System nennt dir sogar den Preis: 0,3 Prozent deiner Rente, dauerhaft, für jeden Monat des vorgezogenen Bezugs. Die eigentliche Frage ist nicht, ob ein früherer Ruhestand erlaubt ist, sondern welche der drei Türen dir offensteht, und ob die Jahre zwischen dem Ende der Arbeit und dem Beginn der Rente finanziert sind. So funktionieren die drei Türen, und so denkst du über das Preisschild nach.
Dieser Artikel ist Information, keine Finanz- oder Rechtsberatung. Die beschriebenen Regeln gelten mit Stand 2026.
Die Grundlinie: 67
Für alle Jahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren (§ 35 SGB VI). Wer mit 67 in Rente geht, bekommt die volle Rente, die die eigenen Entgeltpunkte hergeben. Jede Tür darunter ist relativ zu dieser Linie definiert.
Tür eins: 35 Versicherungsjahre, ab 63, mit Abschlägen
Mit mindestens 35 Jahren Versicherungszeit (Beiträge, Kindererziehungszeiten und bestimmte Anrechnungszeiten zählen mit) kannst du als langjährig versicherte Person ab 63 in Rente gehen (§ 36 SGB VI). Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Bezugs. Ein Start mit 63 statt 67 bedeutet 48 Monate, also eine dauerhafte Kürzung von 14,4 Prozent, zusätzlich zu den Punkten, die du in diesen Jahren nicht mehr sammelst. Der Abschlag läuft nie aus: Er gilt lebenslang und mindert später auch eine Hinterbliebenenrente (§ 77 SGB VI).
Tür zwei: 45 Versicherungsjahre, zwei Jahre früher, ohne Abschläge
Mit 45 Jahren öffnet sich die Tür für besonders langjährig Versicherte zwei Jahre vor deiner Regelaltersgrenze, für Jahrgänge ab 1964 also mit 65, ganz ohne Abschlag (§ 38 SGB VI). Der Haken ist die 45-Jahre-Zählung selbst: Sie ist streng dabei, welche Zeiten mitzählen, und Jahre mit Arbeitslosengeld kurz vor der Rente zählen in der Regel nicht (§ 51 Absatz 3a SGB VI). Wer mit 18 angefangen hat zu arbeiten, kann sie erreichen; wer mit 27 nach dem Studium eingestiegen ist, in der Regel nicht.
Tür drei: Den Abschlag herauskaufen
Ab 50 kannst du Ausgleichszahlungen leisten (§ 187a SGB VI), die den Abschlag eines geplanten früheren Rentenbeginns ausgleichen. Du kaufst damit faktisch Entgeltpunkte, zu einem Preis, den dir die Rentenversicherung auf Anfrage berechnet. Zwei Eigenschaften erklären, warum Gutverdienende darauf schauen: Die Zahlungen sind im Rahmen der jährlichen Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen absetzbar (§ 10 EStG), und du behältst die Option, nicht die Pflicht, früher zu gehen. Arbeitest du doch bis 67, erhöhen die zusätzlichen Punkte einfach deine Rente. Ob die implizite Rendite eine private Anlage desselben Geldes schlägt, hängt von Steuersatz, Lebenserwartung und der Vergleichsanlage ab; dieser Vergleich verdient echte Zahlen statt Folklore.
Die Jahre, die dir niemand finanziert
Angenommen, du hörst mit 60 auf zu arbeiten und beziehst die Rente ab 63. Zu diesen drei Jahren schweigt das Rentensystem: kein Gehalt, keine Rente, und du brauchst weiterhin eine Krankenversicherung, die dich als freiwilliges Mitglied einen Prozentsatz deines Einkommens einschließlich Kapitalerträgen kostet. Diese Brückenjahre, nicht der Abschlag, sind die Stelle, an der die meisten Frühruhestandspläne leise scheitern. Die Brücke muss aus Erspartem kommen, aus einer betrieblichen Altersversorgung, von einem weiter arbeitenden Partner oder aus Teilzeitarbeit, und jeder Brückenmonat verbraucht Kapital, das danach für den Rest des Ruhestands nie mehr Zinseszins sammelt.
Wie das Preisschild als eine Zahl aussieht
Der ehrliche Vergleich für Rente mit 63 gegen 67 hat vier bewegliche Teile: den dauerhaften Abschlag von 14,4 Prozent, die rund vier Jahre an Punkten, die du nie sammelst, die vier zusätzlichen Jahre, die die Rente finanzieren muss, und das Brückenkapital, falls du noch früher aufhörst zu arbeiten. Eine Prozentzahl auf einer Webseite kann das nicht für deinen Haushalt abwägen; eine Simulation schon. Miravel vergleicht deine möglichen Rentenbeginne nebeneinander, einschließlich des Lebenszeitwerts jeder Variante, und die Haushaltsprojektion trägt die Entscheidung durch die Jahrzehnte, mit sichtbaren Annahmen.
Quellen
- §§ 35, 36, 38, 51, 77, 187a SGB VI: gesetze-im-internet.de/sgb_6
- Deutsche Rentenversicherung, vorgezogene Altersrenten und Ausgleichszahlungen: deutsche-rentenversicherung.de
- § 10 EStG (Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen): gesetze-im-internet.de/estg
Häufig gestellte Fragen
- Darf ich neben einer vorgezogenen Rente weiterarbeiten?
- Ja. Die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten sind zum 1. Januar 2023 abgeschafft worden. Du kannst die gekürzte Rente beziehen und daneben unbegrenzt verdienen, was aus "Rente mit 63 und Teilzeit dazu" eine echte Gestaltungsoption gemacht hat.
- Enden die Abschläge, wenn ich 67 werde?
- Nein. Die 0,3 Prozent pro Monat gelten dauerhaft, lebenslang, und wirken auch in einer späteren Hinterbliebenenrente weiter. Das ist das am häufigsten wiederholte Missverständnis in jeder Diskussion zu diesem Thema.
- Woher weiß ich, wie viele Versicherungsjahre ich wirklich habe?
- Beantrage eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung, am besten Jahre bevor du sie brauchst. Schulzeiten, Kindererziehung, Arbeitslosigkeit und Auslandszeiten haben jeweils eigene Zählregeln, und fehlende Monate lassen sich mit 50 deutlich leichter belegen als mit 64.
- Zählt Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente zu den 45 Jahren?
- In der Regel nicht: Zeiten mit Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn sind von der 45-Jahre-Zählung ausgenommen, außer sie beruhen auf einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Pläne nach dem Muster "die letzten zwei Jahre mit Arbeitslosengeld in die abschlagsfreie Rente überbrücken" scheitern meist genau an dieser Regel.
- Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich vor dem Rentenbeginn aufhöre zu arbeiten?
- Du bleibst als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und zahlst die Beiträge selbst, auf dein Einkommen einschließlich Kapitalerträgen. Ob du später die günstigere Krankenversicherung der Rentner bekommst, hängt davon ab, ob du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert warst, eine Bedingung, die man vor, nicht nach einem Plan mit Auslandsjahren oder privater Versicherung prüfen sollte (§ 5 Absatz 1 Nummer 11 SGB V).
Miravel zeigt dir jede der drei Türen mit deinen eigenen Zahlen: Abschlag, fehlende Punkte, Brückenjahre und die Rente über die Jahrzehnte. Die Daten bleiben in deinem Browser. Jetzt kostenlos starten.