Elternzeit aufteilen: Welche Aufteilung was kostet
Nicht nur wer Elternzeit nimmt, sondern wie lange und ob gleichzeitig: die Aufteilung zwischen zwei Partnern hat konkrete Auswirkungen auf das Haushaltseinkommen. Zwei Szenarien im Vergleich.
Das Elterngeld-Modell wurde vor Jahren modernisiert. Die meisten Paare wählen trotzdem das klassische Muster: Mutter nimmt zwölf Monate, Vater zwei. Das ist nicht falsch. Aber es ist selten die Aufteilung, die sie nach einer echten Rechnung wählen würden.
Das 12+2-Modell: der Standard
Das Elterngeld läuft standardmäßig 14 Monate, wenn beide Partner mindestens zwei Monate übernehmen. Das ist das 12+2-Modell: ein Partner nimmt 12 Monate, der andere 2. Der Anspruch auf die zusätzlichen 2 Monate (Partnermonate) entsteht nur, wenn der zweite Partner wirklich Elternzeit nimmt.
Für das Haushaltseinkommen bedeutet das: in den 2 Monaten des anderen Partners ist dessen Elterngeld das einzige Einkommen aus seiner Erwerbstätigkeit. Wer der Besserverdienende ist, bestimmt, wie schmerzhaft diese zwei Monate für den Haushalt sind.
Szenario 1: Mutter 10 Monate, Vater 4 Monate
Annahme: Mutter verdient 36.000 Euro brutto, Vater 54.000 Euro brutto. Beide Steuerklasse 4.
Elterngeld Mutter: rund 1.050 Euro pro Monat (65% von ca. 1.615 Euro Netto). Elterngeld Vater: rund 1.520 Euro pro Monat (65% von ca. 2.340 Euro Netto). In den 4 Monaten Elternzeit des Vaters fällt sein Gehalt weg. Der Haushalt lebt von ihrem Gehalt plus seinem Elterngeld: rund 3.730 Euro netto statt normaler rund 4.600 Euro.
Szenario 2: Beide je 7 Monate
Bei gleichen Einkommensverhältnissen wie oben, aber je 7 Monaten Elternzeit: in den ersten 7 Monaten ist die Mutter zu Hause, der Vater arbeitet. Haushaltseinkommen: Vatergehalt plus Elterngeld Mutter. In den folgenden 7 Monaten wechseln sie. Haushaltseinkommen: Muttergehalt plus Elterngeld Vater.
Der Unterschied gegenüber Szenario 1: es gibt keine Phase, in der der Besserverdienende vollständig ausfällt. Das monatliche Haushaltseinkommen schwankt, aber der tiefste Punkt ist höher.
Partnerschaftsbonus: gleichzeitig in Teilzeit
Wer vier aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden in Teilzeit arbeitet, erhält den Partnerschaftsbonus: vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate für jeden Partner. Voraussetzung ist, dass beide in diesem Zeitraum in Elternzeit sind und die Stundengrenzen einhalten (§ 4 Abs. 4 BEEG).
Der finanzielle Effekt ist bescheiden, wenn das Elterngeld ohnehin niedrig ist. Bei mittlerem Einkommen kann der Bonus pro Person mehrere hundert Euro zusätzlich bedeuten, verteilt auf vier Monate.
- Partnermonate: 2 zusätzliche Elterngeld-Monate, wenn beide Partner mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen.
- Partnerschaftsbonus: 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden arbeiten (§ 4 Abs. 4 BEEG).
- ElterngeldPlus: halber Betrag, doppelte Laufzeit, für Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
- Maximale Elterngeld-Laufzeit mit allen Boni: bis zu 28 ElterngeldPlus-Monate pro Person unter bestimmten Voraussetzungen.
Miravel simuliert verschiedene Aufteilungsmodelle für dein konkretes Einkommenspaar und zeigt, welche Kombination aus Elterngeld, Gehalt und Elternzeit das Haushaltseinkommen in welchen Monaten wie verändert.
Die Entscheidung ist nicht nur eine Frage des Geldes
Aber sie ist auch eine Frage des Geldes. Wer die Zahlen kennt, kann die Aufteilung bewusst wählen. Das klassische Muster ist oft das, das niemand gerechnet hat.