Elternzeit und Elterngeld: Was wirklich mit deinem Netto passiert

Elterngeld klingt einfach: 65% vom Netto. Stimmt. Aber was genau ist dieses 'Netto', wie berechnet sich der Abzug bei zwei Einkommen, und warum steigen die meisten Familien schlechter aus als erwartet?

Elterngeld klingt einfach: du bekommst 65% deines Nettoeinkommens, bis zu zwölf Monate lang. Klingt fair. Dann kommt der erste Bescheid und die Zahl ist eine Überraschung. Meistens nach unten. Hier ist, warum.

Was 'Netto' beim Elterngeld wirklich bedeutet

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) rechnet nicht mit deinem tatsächlichen Nettogehalt vom letzten Monat. Stattdessen nimmt es den Durchschnitt der letzten zwölf Monate vor der Geburt, bereinigt um Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Boni und Überstundenpauschalen. Die bleiben raus.

Außerdem wird das Netto nach einer eigenen Pauschale berechnet: 0,7583 mal Brutto (bei Steuerklasse 1 oder 4). Wer tatsächlich weniger Steuern zahlt (etwa weil er Werbungskosten absetzt), bekommt trotzdem nur die Pauschale. Wer mehr zahlt, auch.

Elterngeld-Einkommensgrenze: maximal 1.800 Euro

Das Elterngeld ist nach oben begrenzt. Maximaler Auszahlungsbetrag: 1.800 Euro pro Monat. Das entspricht einem Nettoeinkommen von rund 2.770 Euro. Alles, was darüber liegt, wird nicht angerechnet. Du bekommst trotzdem maximal 1.800 Euro.

Nach unten gibt es auch eine Grenze: 300 Euro Mindestelterngeld, selbst ohne vorheriges Einkommen.

Elterngeld bei zwei Einkommen: getrennte Ansprüche

Paare können Elterngeld aufteilen. Jeder Partner hat einen eigenen Anspruch, der auf Basis seines eigenen Einkommens berechnet wird. Wer weniger verdient, bekommt weniger, proportional. Wer gar nicht arbeitet, bekommt 300 Euro.

Ein häufiges Missverständnis: das gemeinsame Haushaltseinkommen zählt nicht. Beide Ansprüche sind vollständig getrennt. Das bedeutet: wenn einer der beiden Partner sehr gut verdient und der andere wenig, wird die Verteilung der Elternzeit entscheidend für das Haushaltseinkommen in dieser Phase.

ElterngeldPlus: Teilzeit und längere Laufzeit

Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (bis 32 Stunden pro Woche), kann ElterngeldPlus beziehen. Das läuft doppelt so lang, zahlt aber nur die Hälfte des normalen Elterngeldbetrags. Für manche Haushalte die bessere Rechnung. Für andere nicht.

Miravel rechnet dir durch, wie sich Elternzeit auf dein Haushaltsnetto auswirkt, für verschiedene Aufteilungsszenarien zwischen dir und deiner Partnerin oder deinem Partner.

Checkliste vor der Elternzeit

  • Der Beobachtungszeitraum sind die 12 Monate vor dem Geburtsmonat, nicht vor der Elternzeit.
  • Einmalzahlungen zählen nicht. Boni, Prämien, Überstundenpauschalen fallen raus.
  • Die Steuerklasse beeinflusst das Elterngeld. Viele wechseln vorher die Klasse. Das ist erlaubt, aber nur mit ausreichend Vorlauf (mindestens 7 Monate vor Geburt wirksam).
  • Selbstständige berechnen ihr Elterngeld auf Basis des Gewinns aus dem Steuerbescheid, nicht des laufenden Einkommens.
  • Elterngeld ist steuerfrei, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt: es erhöht den Steuersatz auf dein anderes Einkommen.