Jobverlust: Was finanziell passiert und was du tun kannst
Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Krankenversicherung, Notgroschen: Was bei einem Jobverlust finanziell greift, wie lange und in welcher Höhe. Ohne Panikmache.
Jobverlust trifft selten zu einem guten Zeitpunkt. Was danach finanziell passiert, ist aber kein Geheimnis: Deutschland hat ein relativ gut dokumentiertes Sicherungssystem. Es hilft, es zu kennen, bevor man es braucht.
Arbeitslosengeld I: 60 oder 67 Prozent
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und mindestens zwölf Monate in den letzten zwei Jahren Beiträge gezahlt hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I (§§ 137ff. SGB III). Die Höhe: 60% des pauschalierten Nettoentgelts, für Personen mit Kindern 67%. Nicht des tatsächlichen Nettos, sondern eines nach einer Pauschalformel berechneten.
Die maximale Bezugsdauer hängt vom Alter und der Vorbeschäftigungszeit ab. Für die meisten Arbeitnehmer unter 50 Jahren gilt: maximal 12 Monate. Ab 50 Jahren kann die Dauer bis auf 24 Monate steigen, abhängig von der Beitragszeit (Bundesagentur für Arbeit, 2025).
Was nach Arbeitslosengeld I kommt
Wer nach Ablauf des Arbeitslosengeldes I keine Arbeit gefunden hat und bedürftig ist, wechselt in das Bürgergeld (SGB II). Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro pro Monat. Dazu kommen angemessene Kosten der Unterkunft (Miete plus Heizung) und gegebenenfalls Mehrbedarfe.
Der Unterschied zu Arbeitslosengeld I ist erheblich. Wer netto 2.500 Euro verdient hatte, bekommt mit Arbeitslosengeld I rund 1.500 Euro pro Monat. Mit Bürgergeld deutlich weniger, abhängig von Wohnkosten und Vermögen. Eigenes Vermögen muss bis auf einen Schonbetrag eingesetzt werden.
Krankenversicherung bei Jobverlust
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet nicht die Krankenversicherung. Wer zuvor gesetzlich versichert war, bleibt automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne Beitragszahlung aus eigener Tasche während des Bezugs von Arbeitslosengeld I (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in dieser Zeit die Beiträge.
Wer privat versichert war, muss seinen Vertrag selbst weiterführen. Für die meisten privat Versicherten ist das ein erheblicher monatlicher Kostenpunkt, der bei der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden muss.
Der Notgroschen: wie viel ist genug
Die Faustformel für einen Notgroschen lautet: drei bis sechs Monatsausgaben als liquide Reserve. Die Deutsche Bundesbank empfiehlt ähnliches und bezieht sich dabei auf das monatliche Nettoeinkommen als Orientierungsgröße (Deutsche Bundesbank, Publikation zu privater Altersvorsorge und Liquiditätsreserven, 2023).
Drei Monate reichen, wenn das Einkommen stabil und die Beschäftigungschancen gut sind. Sechs Monate oder mehr sind sinnvoll bei Selbstständigkeit, volatileren Berufsfeldern oder höherer Abhängigkeit von einem Einkommen im Haushalt.
- Arbeitslosengeld I: 60% (67% mit Kind) des pauschalierten Nettos, maximal 12 bis 24 Monate je nach Alter und Beitragszeit.
- Bürgergeld 2026: 563 Euro Regelsatz plus angemessene Wohnkosten.
- Krankenversicherung: während Arbeitslosengeld I automatisch über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt, Beitrag von der Bundesagentur für Arbeit.
- Sperrzeit: wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen ohne Leistungen.
- Notgroschen: 3 bis 6 Monatsausgaben als Orientierung.
Miravel zeigt dir, wie lange dein Haushalt mit den aktuellen Rücklagen und dem Arbeitslosengeld I finanziell überbrücken kann, und welche Ausgaben als erstes angepasst werden könnten.
Das System kennen, bevor man es braucht
Arbeitslosengeld I ist keine Almose, sondern eine Versicherungsleistung, in die jahrelang eingezahlt wurde. Wer die Mechanik kennt, kann im Ernstfall schneller handeln: Anmeldung bei der Agentur für Arbeit spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, Antrag rechtzeitig stellen, Sperrzeiten vermeiden. Das ist keine Panik, das ist Vorbereitung.