Finanzen in Deutschland als Expat: Rente, Steuern, Versicherung
Du bist nach Deutschland gezogen und fragst dich: Was habe ich in der gesetzlichen Rente aufgebaut? Was gilt für Elterngeld? Was kostet Krankenversicherung wirklich? Mit konkreten Modellzahlen.
Deutschland hat eines der kompliziertesten Sozialsicherungssysteme der Welt. Wer zugewandert ist, steht vor einer zusätzlichen Frage: Was von dem, was ich vorher gelernt, gearbeitet, verdient und eingezahlt habe, zählt hier?
Die folgenden Angaben gelten für Personen, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Selbstständige, Beamte und Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln unterliegen abweichenden Regeln.
Gesetzliche Rente: zählen meine früheren Arbeitsjahre?
Die Antwort hängt davon ab, woher du kommst. Für EU-Länder gilt die EU-Koordinierung der sozialen Sicherheit: Beitragszeiten aus anderen EU-Staaten können für die Wartezeit angerechnet werden. Für viele Nicht-EU-Länder gibt es bilaterale Sozialversicherungsabkommen.
- EU-Staatsangehörige: Beschäftigungszeiten aus allen EU-Staaten werden für die Wartezeit angerechnet. Die Rentenhöhe bemisst sich aber nur nach den in Deutschland eingezahlten Beiträgen.
- Länder mit Sozialversicherungsabkommen: u.a. USA, Kanada, Australien, Türkei, Marokko, Tunesien, Südkorea, Japan, Brasilien. Zeiten werden für die Wartezeit angerechnet, aber nicht für die Höhe der deutschen Rente.
- Ukraine: Es besteht kein in Kraft getretenes Abkommen (Stand 2026). Ukrainische Beitragsjahre werden weder für die Wartezeit noch für die Rentenhöhe angerechnet.
- Länder ohne Abkommen: Nur die in Deutschland eingezahlten Jahre zählen, für Wartezeit und Rentenhöhe.
Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert ist, sammelt Entgeltpunkte. 2026 entspricht ein Entgeltpunkt dem Durchschnittsverdienst von 51.944 Euro brutto pro Jahr. Jeder Punkt ist ab Juli 2026 rund 42,52 Euro monatliche Bruttorente wert.
Rentenlücke für Zugewanderte: ein Beispiel
Olena, 38, ist seit vier Jahren in Deutschland, verdient 38.000 Euro brutto. Sie kommt aus der Ukraine — ihre zehn Arbeitsjahre dort werden nicht angerechnet. Was das für ihre Rentenlücke bedeutet: Sie hat bis 67 noch 29 Arbeitsjahre in Deutschland vor sich.
- Entgeltpunkte pro Jahr bei 38.000 Euro: ca. 0,73 (38.000 ÷ 51.944)
- Gesamte Entgeltpunkte nach 33 deutschen Jahren: ca. 24
- Bruttorente monatlich: 24 × 42,52 = ca. 1.020 Euro
- Nach Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 12,5%): ca. 893 Euro netto
- Letztes Nettogehalt: ca. 2.200 Euro
- Monatliche Lücke: ca. 1.310 Euro
Elterngeld für Zugewanderte
Elterngeld steht grundsätzlich allen zu, die in Deutschland wohnen und berufstätig oder in Ausbildung sind (§ 1 BEEG). EU-Staatsbürgerinnen haben denselben Anspruch wie Deutsche.
Für Personen ohne EU-Staatsbürgerschaft hängt der Anspruch vom Aufenthaltstitel ab. Folgende Titel qualifizieren in der Regel: Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (§§ 18–21 AufenthG), vorübergehender Schutz (gilt für ukrainische Staatsangehörige seit 2022). Saisonarbeits-, Studenten- und Jobsuche-Erlaubnisse qualifizieren nicht.
Krankenversicherung: gesetzlich oder privat?
Wer in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und ein Bruttojahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 73.800 Euro) verdient, ist automatisch gesetzlich krankenversichert (GKV). Der Beitragssatz liegt 2026 bei 14,6 Prozent plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag (Durchschnitt ca. 1,7 Prozent), je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Wer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die PKV kann günstiger oder teurer sein als die GKV — das hängt von Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen ab. Im Alter kann die PKV erheblich teurer werden.
Steuern: progressives System, sechs Steuerklassen
Deutschland hat ein progressives Steuersystem. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.096 Euro. Darüber hinaus steigt der Steuersatz von 14 Prozent bis auf 42 Prozent (Spitzensteuersatz ab ca. 68.430 Euro) und 45 Prozent (Reichensteuer ab ca. 277.826 Euro). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag für höhere Einkommen.
Die sechs Lohnsteuerklassen bestimmen den monatlichen Abzug. Verheiratete können Steuerklasse III/V oder IV/IV wählen. Alleinstehende ohne Kinder zahlen Steuerklasse I. Alleinerziehende können Steuerklasse II beantragen.
Arbeitslosengeld I: Anspruch für Zugewanderte
Arbeitslosengeld I steht allen zu, die die Anwartschaftszeit erfüllen: mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 24 Monaten (§ 142 SGB III). Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. EU-Bürger, Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit und ukrainische Staatsangehörige mit vorübergehendem Schutz sind gleichbehandelt.
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