Selbstständig werden in Deutschland: Was ändert sich finanziell?
Krankenversicherung, Rentenversicherung, Einkommensteuer: Was sich finanziell wirklich ändert, wenn du selbstständig wirst. Zwei Freelancer-Profile mit konkreten Modellzahlen.
Selbstständigkeit in Deutschland bedeutet mehr Freiheit, und mehr Verantwortung für Dinge, die als Angestellter automatisch laufen. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Einkommensteuer, Vorauszahlungen: Was für Angestellte der Arbeitgeber abwickelt, liegt ab dem ersten Freelancer-Tag bei dir. Die meisten erwarten, dass am Monatsende deutlich weniger übrig bleibt. Bei gleichem Brutto stimmt das oft nicht. Der eigentliche Unterschied liegt woanders, und er taucht auf keinem Kontoauszug auf.
Die folgenden Zahlen sind Modellrechnungen für 2026. Was du tatsächlich zahlst, hängt von deinem Einkommen, deiner Krankenversicherung und deiner Berufsgruppe ab. Miravel rechnet mit deinen Zahlen.
Krankenversicherung: Keine halbe Sache mehr
- Als Angestellter zahlst du rund die Hälfte des Beitrags (Krankenversicherungs-Anteil ca. 8,7%), die andere Hälfte legt der Arbeitgeber drauf. Als Selbstständiger zahlst du beide Hälften: den vollen Beitragssatz von ca. 17,5% (14,6% allgemein plus ca. 2,9% Zusatzbeitrag, Stand 2026)
- Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung: ca. 230 Euro pro Monat für die Krankenversicherung allein, mit Pflegeversicherung ca. 286 Euro. Auch wenn du wenig verdienst
- Bei 60.000 Euro Jahresgewinn: ca. 1.085 Euro pro Monat für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen
- Bei 30.000 Euro Jahresgewinn: ca. 543 Euro pro Monat. Weniger, aber immer noch dein voller Anteil
- Alternative: Private Krankenversicherung. Im Einstieg oft günstiger (ab ca. 350 Euro), aber mit steigenden Beiträgen im Alter und ohne beitragsfreie Familienversicherung
Rentenversicherung: Optional — oder Pflicht?
- Die meisten Selbstständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig. Du baust keine gesetzlichen Rentenpunkte auf, musst aber auch keine Beiträge zahlen
- Ausnahmen: Bestimmte Berufsgruppen sind Pflichtmitglied (Handwerker, Lehrer, Pflegepersonal, Hebammen, Künstler über die Künstlersozialkasse)
- Freiwillig einzahlen ist möglich — 2026 zwischen 112,16 Euro (Mindestbeitrag) und 1.571,70 Euro pro Monat (Höchstbeitrag)
- Wer nicht einzahlt, hat aus der Selbstständigenzeit keine gesetzliche Rente — die Lücke muss privat geschlossen werden
Einkommensteuer und Vorauszahlungen: Vierteljährlich fällig
- Als Angestellter zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer monatlich ab. Als Selbstständiger bekommst du zunächst alles und zahlst viermal im Jahr Einkommensteuervorauszahlungen an das Finanzamt (15.3., 15.6., 15.9., 15.12.)
- Einkommensteuer auf Gewinne: progressiver Tarif — 0% bis 12.348 Euro Grundfreibetrag (2026), danach 14% bis 42%, Spitzensteuersatz ab ca. 69.879 Euro
- Bei 60.000 Euro Jahresgewinn in Steuerklasse I: ca. 14.200 Euro Einkommensteuer auf den reinen Gewinn (ca. 24%). Weil deine Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abziehbar ist (§ 10 EStG), sinkt die Steuer in der Praxis auf ca. 9.500 Euro (ca. 16%). So rechnen auch die Beispiele von Nina und Tom weiter unten.
- Gewerbesteuer fällt nur bei Gewerbetreibenden an, nicht bei Freiberuflern (§ 18 EStG) — Ärzte, Anwälte, Ingenieure, viele IT-Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer
- Wichtig: Rücklagen für Steuernachzahlungen bilden — mindestens 30% des Gewinns sofort zurücklegen
Zwei Beispiele mit konkreten Zahlen
Nina, 32, IT-Freelancerin in München, Jahresgewinn 72.000 Euro. Sie ist Freiberuflerin, zahlt also keine Gewerbesteuer. Kranken- und Pflegeversicherung: ca. 1.260 Euro pro Monat. Einkommensteuer: ca. 13.040 Euro jährlich. Verfügbar bleiben ca. 3.650 Euro im Monat. Eine Angestellte mit demselben Bruttolohn in Steuerklasse I behält ca. 3.640 Euro netto. Nina liegt also praktisch gleichauf, sogar rund 10 Euro darüber. Was sie bei der Krankenversicherung doppelt zahlt, spart sie an anderer Stelle: Die Renten- und Arbeitslosenbeiträge, die bei Angestellten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam tragen, behält Nina komplett. Nur baut dieses Geld eben keine gesetzliche Rente auf und sichert sie nicht gegen Arbeitslosigkeit.
Tom, 29, Fotograf in Berlin, Jahresgewinn 30.000 Euro, ebenfalls Freiberufler. Kranken- und Pflegeversicherung: ca. 543 Euro pro Monat. Einkommensteuer: ca. 2.455 Euro jährlich. Verfügbar bleiben ca. 1.750 Euro im Monat. Ein Angestellter mit 30.000 Euro brutto behält ca. 1.770 Euro. Tom liegt damit rund 16 Euro darunter, also fast gleichauf. Auch hier ist die Lücke beim Netto klein. Was fehlt, ist nicht das Geld im Monat, sondern die Rente und die Arbeitslosenversicherung, die ein Angestellter nebenbei aufbaut.
Was die meisten erst nach dem ersten Jahr merken
- Umsatzsteuer: Über 25.000 Euro Jahresumsatz (Kleinunternehmergrenze) muss Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt werden — dieses Geld ist nie deins
- Keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Als Selbstständiger hast du kein Krankengeld in den ersten Wochen — bis das GKV-Krankengeld greift (ab der 7. Krankheitswoche), fällt das Einkommen weg
- Kein Arbeitslosengeld I: Selbstständige zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und haben bei Aufgabe der Selbstständigkeit in der Regel keinen ALG-I-Anspruch
- Buchhaltung und Steuerberatung: 1.500 bis 3.000 Euro jährlich — abzugsfähig, aber zunächst liquide zu bestreiten
Unterm Strich: Bei gleichem Brutto nimmst du als Selbstständige oft ungefähr dasselbe mit nach Hause. Der Preis steht nicht auf dem Kontoauszug. Du trägst die Rente und die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit jetzt selbst. Was ein Arbeitgeber sonst nebenbei einzahlt, musst du aktiv ersetzen, sonst entsteht genau hier die Lücke.
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