Was passiert finanziell, wenn du deinen Job verlierst?

Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Krankenversicherung: Wie lange das Geld reicht und wann es eng wird, zeigen zwei Haushalte mit demselben Bruttolohn und sehr verschiedenen Ergebnissen.

Niemand plant den Jobverlust. Aber das System dahinter ist dokumentiert, und wer es kennt, trifft bessere Entscheidungen, bevor es passiert.

Die folgenden Beträge basieren auf der Berechnungsformel der Bundesagentur für Arbeit (§ 153 SGB III). Das pauschalierte Nettoentgelt ist nicht das tatsächliche Netto auf dem Lohnstreifen, sondern ein nach fester Formel berechneter Betrag. Steuerklasse, Kinderzahl und Familienstand beeinflussen das Ergebnis erheblich.

Arbeitslosengeld I: 60 oder 67 Prozent

Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und mindestens zwölf Monate in den letzten zwei Jahren Beiträge gezahlt hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I (§§ 137ff. SGB III). Die Höhe: 60% des pauschalierten Nettoentgelts, für Personen mit Kindern 67%. Nicht des tatsächlichen Nettos, sondern eines nach einer Pauschalformel berechneten.

Die maximale Bezugsdauer hängt vom Alter und der Vorbeschäftigungszeit ab. Für die meisten Arbeitnehmer unter 50 Jahren gilt: maximal 12 Monate. Ab 50 Jahren kann die Dauer bis auf 24 Monate steigen, abhängig von der Beitragszeit (Bundesagentur für Arbeit, 2026).

Was nach Arbeitslosengeld I kommt

Wer nach Ablauf des Arbeitslosengeldes I keine Arbeit gefunden hat und bedürftig ist, wechselt in das Bürgergeld (SGB II). Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro pro Monat. Dazu kommen angemessene Kosten der Unterkunft (Miete plus Heizung) und gegebenenfalls Mehrbedarfe.

Der Unterschied zu Arbeitslosengeld I ist erheblich. Wer netto 2.500 Euro verdient hatte, bekommt mit Arbeitslosengeld I rund 1.500 Euro pro Monat. Mit Bürgergeld deutlich weniger, abhängig von Wohnkosten und Vermögen. Eigenes Vermögen muss bis auf einen Schonbetrag eingesetzt werden.

Krankenversicherung bei Jobverlust

Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet nicht die Krankenversicherung. Wer zuvor gesetzlich versichert war, bleibt automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne Beitragszahlung aus eigener Tasche während des Bezugs von Arbeitslosengeld I (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt in dieser Zeit die Beiträge.

Wer privat versichert war, muss seinen Vertrag selbst weiterführen. Für die meisten privat Versicherten ist das ein erheblicher monatlicher Kostenpunkt, der bei der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden muss.

Der Notgroschen: Wie viel ist genug?

Die Faustformel für einen Notgroschen lautet: drei bis sechs Monatsausgaben als liquide Reserve. Die Deutsche Bundesbank empfiehlt Ähnliches und bezieht sich dabei auf das monatliche Nettoeinkommen als Orientierungsgröße (Deutsche Bundesbank, Publikation zu privater Altersvorsorge und Liquiditätsreserven, 2023).

Drei Monate reichen, wenn das Einkommen stabil und die Beschäftigungschancen gut sind. Sechs Monate oder mehr sind sinnvoll bei Selbstständigkeit, unsicheren Berufsfeldern oder höherer Abhängigkeit von einem einzigen Einkommen im Haushalt.

Ein Notgroschen ist keine Buchhaltungsübung, sondern die Grundlage für finanzielle Stabilität: Einnahmen und Ausgaben bleiben im Gleichgewicht, auch wenn ein Einkommen kurzfristig wegfällt.

  • Arbeitslosengeld I: 60% (67% mit Kind) des pauschalierten Nettos, maximal 12 bis 24 Monate je nach Alter und Beitragszeit.
  • Bürgergeld 2026: 563 Euro Regelsatz plus angemessene Wohnkosten.
  • Krankenversicherung: während Arbeitslosengeld I automatisch über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt, Beitrag von der Bundesagentur für Arbeit.
  • Sperrzeit: wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen ohne Leistungen.
  • Notgroschen: 3 bis 6 Monatsausgaben als Orientierung.

Miravel zeigt dir, wie lange dein Haushalt mit den aktuellen Rücklagen und dem Arbeitslosengeld I finanziell überbrücken kann, und welche Ausgaben als erstes angepasst werden könnten.

Das System kennen, bevor man es braucht

Dieselbe Situation, zwei verschiedene Ergebnisse

Stell dir zwei Menschen vor. Beide verdienen 3.500 Euro brutto im Monat. Beide haben mehr als 24 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Beide verlieren ihren Job.

Lena (38) lebt in Hamburg. Verheiratet, ein Kind, Steuerklasse III. Taras (34) lebt in Frankfurt. Ledig, keine Kinder, Steuerklasse I. Er kam vor sechs Jahren aus der Ukraine, arbeitet seit vier Jahren sozialversicherungspflichtig in Deutschland.

Gleicher Bruttolohn, sehr verschiedenes Ergebnis

Lena · Hamburg — Verheiratet, ein Kind · Steuerklasse III
Brutto vorher3.500 €/Mon.
Arbeitslosengeld I (67%)ca. 1.876 €
Zweites Einkommen + Kindergeld2.459 €
Haushalt gesamtca. 4.335 €
Nach Warmmiete bleibtca. 2.785 €
Taras · Frankfurt — Ledig, keine Kinder · Steuerklasse I
Brutto vorher3.500 €/Mon.
Arbeitslosengeld I (60%)ca. 1.405 €
Zweites Einkommen + Kindergeldkeins
Haushalt gesamtca. 1.405 €
Nach Warmmiete bleibtca. 305 €

Lena, Hamburg. Steuerklasse III, 67 Prozent.

Das pauschalierte Nettoentgelt errechnet sich aus Bruttolohn minus 20 Prozent pauschalem Sozialversicherungsabzug, minus pauschalierter Lohnsteuer nach Steuerklasse. Für Lena (Steuerklasse III, 3.500 Euro brutto) fällt die pauschalierte Lohnsteuer nahezu null aus. Das pauschalierte Netto liegt damit bei rund 2.800 Euro. Das ist die Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld, nicht Lenas tatsächliches Nettogehalt.

Da sie ein Kind hat, bekommt sie den erhöhten Leistungssatz: 67 Prozent. Arbeitslosengeld I: ca. 1.876 Euro pro Monat.

  • Lenas bisheriges, tatsächliches Nettogehalt: ca. 2.630 Euro/Monat
  • Arbeitslosengeld I: ca. 1.876 Euro/Monat
  • Partnereinkommen (netto): 2.200 Euro
  • Kindergeld: 259 Euro
  • Haushalt gesamt: ca. 4.335 Euro/Monat
  • Lücke zum bisherigen Einkommen: ca. 754 Euro/Monat
  • Nach Hamburger Warmmiete (ca. 1.550 Euro): ca. 2.785 Euro verbleibend

Eng, aber handhabbar. Zwei Einkommen puffern den Einbruch ab.

Taras, Frankfurt. Steuerklasse I, 60 Prozent.

Gleiches Brutto, anderes Ergebnis. Für Taras (Steuerklasse I, 3.500 Euro brutto) beträgt die pauschalierte Lohnsteuer rund 458 Euro pro Monat. Das pauschalierte Netto liegt damit bei ca. 2.342 Euro.

Keine Kinder, kein erhöhter Satz. Arbeitslosengeld I: 60 Prozent von 2.342 Euro = ca. 1.405 Euro pro Monat.

  • Arbeitslosengeld I: ca. 1.405 Euro/Monat
  • Kein zweites Einkommen, kein Kindergeld
  • Frankfurter Warmmiete: ca. 1.100 Euro
  • Nach Miete: ca. 305 Euro für Lebensmittel, Versicherungen, alles weitere

Das reicht kaum. Ohne Ersparnisse wird es nach wenigen Wochen kritisch.

Wie lange läuft das Arbeitslosengeld I?

Die Bezugsdauer hängt vom Alter und der Vorbeschäftigungszeit ab (§ 147 Abs. 2 SGB III). Mit 24 Beitragsmonaten und unter 50 Jahren gilt für beide: maximal 12 Monate.

12 Monate — Maximale Bezugsdauer für beide: unter 50 Jahren, mit 24 Beitragsmonaten. Danach folgt Bürgergeld, Regelsatz 563 € plus Wohnkosten.

  • 12 Beitrags­monate (in letzten 2 Jahren): 6 Monate Anspruch
  • 24 Beitrags­monate: 12 Monate
  • 30 Beitrags­monate, ab 50 Jahren: 15 Monate
  • 36 Beitrags­monate, ab 55 Jahren: 18 Monate
  • 48 Beitrags­monate, ab 58 Jahren: 24 Monate

Nach Ablauf des Arbeitslosengeldes I und bei nachgewiesener Bedürftigkeit folgt das Bürgergeld (§ 19 SGB II). Regelsatz 2026 für Alleinstehende: 563 Euro plus angemessene Wohnkosten. Der Unterschied zum Arbeitslosengeld I ist erheblich.

Sperrzeit: wer kündigt, verliert

Wer selbst kündigt oder einem Aufhebungsvertrag zustimmt, ohne wichtigen Grund, riskiert eine Sperrzeit von 12 Wochen (§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). In dieser Zeit gibt es kein Arbeitslosengeld. Zusätzlich verkürzt sich der Gesamtanspruch dauerhaft um ein Viertel.

Krankenversicherung bei Jobverlust

Wer vor dem Jobverlust gesetzlich versichert war, bleibt es ohne eigene Beitragszahlung, solange Arbeitslosengeld I bezogen wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Beiträge. Für Taras gilt dieselbe Regel, unabhängig davon, dass er aus der Ukraine kommt. Wer privat versichert war, muss seinen Vertrag selbst weiterführen.

Habe ich als Eingewanderte oder Eingewanderter Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Ja, wenn die Anwartschaftszeit erfüllt ist: mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit (§ 142 SGB III). Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. EU-Bürger, Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit und ukrainische Staatsangehörige mit vorübergehendem Schutz sind gleichbehandelt, solange die Beitragszeit stimmt.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Bürgergeld?
Arbeitslosengeld I ist eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung: du hast eingezahlt und bekommst einen einkommensabhängigen Betrag zurück. Es ist nicht bedürftigkeitsgeprüft. Bürgergeld ist steuerfinanzierte Grundsicherung: bedürftigkeitsgeprüft, das Vermögen wird angerechnet. Der Regelsatz 2026 liegt bei 563 Euro plus angemessene Wohnkosten, unabhängig vom früheren Einkommen.
Wie berechnet die Bundesagentur das Arbeitslosengeld I genau?
Grundlage ist das Bemessungsentgelt: der Durchschnittslohn der letzten 52 Wochen vor der Arbeitslosigkeit. Davon wird ein pauschaliertes Nettoentgelt abgeleitet: Brutto minus 20 Prozent Sozialversicherungspauschale minus pauschalierte Lohnsteuer nach Steuerklasse. Daraus ergibt sich der Leistungssatz: 60 Prozent für Personen ohne Kinder, 67 Prozent für Personen mit mindestens einem Kind.
Was passiert mit der Krankenversicherung nach dem Jobverlust?
Wer zuvor gesetzlich versichert war, bleibt es während des Arbeitslosengeld-I-Bezugs ohne eigene Beitragszahlung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die Bundesagentur zahlt die Beiträge. Wer privat versichert war, muss den Vertrag selbst weiterführen. Die Beiträge laufen weiter, oft zu vollen Sätzen.
Wie viel Notgroschen brauche ich?
Als Orientierung gilt: drei bis sechs Monatsausgaben als liquide Reserve. Drei Monate reichen bei stabilem Haushaltseinkommen und guten Wiederbeschäftigungschancen. Sechs Monate oder mehr sind sinnvoll bei Alleinverdienersituationen oder instabileren Branchen. Taras' Lage zeigt, warum: Mit nur 305 Euro nach Miete pro Monat ist eine Reserve von 5.000 Euro nach wenigen Monaten aufgebraucht.

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