Elterngeld berechnen: Was bekommt ihr wirklich?
Elterngeld ist nicht 65 Prozent deines Gehalts. Es sind 65 Prozent eines pauschal berechneten Nettos. Was das für verschiedene Einkommenssituationen bedeutet, mit konkreten Modellzahlen.
Der Elterngeldrechner gibt eine Zahl aus. Wer nachfragt, warum, bekommt selten eine befriedigende Antwort. Das liegt daran, wie Elterngeld berechnet wird: nicht vom tatsächlichen Nettogehalt, sondern von einem pauschalierten Netto, das das Finanzamt nach eigenen Regeln berechnet.
Die folgenden Zahlen sind Modellrechnungen auf Basis der BEEG-Regeln. Dein tatsächliches Elterngeld hängt von deinem genauen Einkommensverlauf, Steuerklasse, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab. Miravel berechnet es auf Basis deiner eigenen Daten.
Was ist das Elterngeld-Netto?
Die Grundformel klingt einfach: 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens aus dem Bemessungszeitraum. Aber das Netto ist nicht das, was monatlich auf dem Konto landet. Es ist ein gesondert berechnetes Elterngeld-Netto: Bruttolohn minus pauschalierter Sozialversicherungsabzug (ca. 21 Prozent) minus pauschalierter Lohnsteuer nach Steuerklasse. Kirchensteuer wird separat abgezogen.
Dieser Betrag kann erheblich vom tatsächlichen Nettogehalt abweichen. Je nach Steuerklasse und Kirchensteuerstatus beträgt die Abweichung typischerweise zwischen 50 und 250 Euro pro Monat.
Der Bemessungszeitraum: die zwölf Monate vor dem Geburtsmonat
Elterngeld basiert nicht auf dem aktuellen Gehalt, sondern auf dem Durchschnitt der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat (§ 2b BEEG). Monate mit Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld werden herausgerechnet. Wer in dieser Zeit die Steuerklasse gewechselt hat, beeinflusst damit das Elterngeld-Netto.
Drei Einkommenssituationen, drei Ergebnisse
Stell dir drei Personen vor, alle in Steuerklasse I, alle gesetzlich krankenversichert, keine Kirchensteuer. Für alle drei gilt der Regelsatz von 65 Prozent. Die erhöhten 67 Prozent greifen nur bei sehr niedrigem Einkommen, unter rund 1.240 Euro Elterngeld-Netto.
- Person A: 30.000 Euro brutto. Elterngeld-Netto: ca. 1.550 Euro. Elterngeld (65%): ca. 1.007 Euro.
- Person B: 50.000 Euro brutto. Elterngeld-Netto: ca. 2.346 Euro. Elterngeld (65%): ca. 1.525 Euro. Höchstbetrag noch nicht erreicht.
- Person C: 80.000 Euro brutto. Elterngeld-Netto über dem Deckel von 2.770 Euro. Elterngeld gekappt: 1.800 Euro (Höchstbetrag).
Der Höchstbetrag von 1.800 Euro greift, wenn das Elterngeld-Netto über ca. 2.770 Euro liegt. Über diese Grenze hinaus steigt das Elterngeld nicht. Wer deutlich mehr verdient, bekommt denselben Höchstbetrag, unabhängig davon, wie hoch das Gehalt darüber liegt.
1.800 €/Monat — Höchstbetrag für Basiselterngeld. Er gilt ab ca. 80.000 Euro brutto (Steuerklasse I) und steigt danach nicht weiter. Wer 50.000 Euro verdient, bekommt ca. 1.525 Euro; wer 200.000 verdient, bekommt dieselben 1.800 Euro.
50.000 oder 80.000 Euro brutto: zwei verschiedene Ergebnisse
| Elterngeld-Netto (pauschaliert) | ca. 2.346 €/Mon. |
|---|---|
| Elterngeld (65%) | ca. 1.525 €/Mon. |
| Höchstbetrag erreicht | nein |
| Elterngeld | ca. 1.525 €/Mon. |
| Elterngeld-Netto (pauschaliert) | über 2.770 €/Mon. |
|---|---|
| Elterngeld (gekappt) | 1.800 €/Mon. |
| Höchstbetrag erreicht | ja |
| Elterngeld | 1.800 €/Mon. |
Steuerklasse vor der Geburt: der unterschätzte Hebel
Die Steuerklasse im Bemessungszeitraum beeinflusst das Elterngeld direkt. Ein Wechsel zu Steuerklasse III erhöht das pauschalierte Netto erheblich, weil die pauschalierte Lohnsteuer in Klasse III deutlich niedriger ist als in Klasse I oder IV. Bei gleichem Bruttolohn kann der Unterschied 200 bis 400 Euro mehr Elterngeld pro Monat bedeuten.
Voraussetzung: Die neue Steuerklasse muss für mindestens sieben der zwölf Monate des Bemessungszeitraums gültig gewesen sein (§ 2c BEEG). Ein Wechsel kurz vor der Geburt reicht nicht.
Elterngeld für Selbstständige
Selbstständige und Freiberuflerinnen berechnen das Elterngeld auf Basis des Gewinns aus dem Bemessungszeitraum. Grundlage ist der letzte Einkommensteuerbescheid. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro pro Monat, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro. Da der Steuerbescheid manchmal erst nach der Geburt vorliegt, gibt es eine Vorauszahlungsregelung.
ElterngeldPlus: länger, aber weniger
ElterngeldPlus zahlt die Hälfte des normalen Elterngelds, läuft dafür doppelt so lange. Es eignet sich für Eltern, die früh wieder in Teilzeit einsteigen wollen. Wer während des Bezugs zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeitet, kann außerdem den Partnerschaftsbonus beantragen: bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus pro Person (§ 4b BEEG).
Einkommensgrenze: wer keinen Anspruch hat
Für Geburten ab April 2025 gilt eine Einkommensgrenze: Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld (§ 1 Abs. 8 BEEG).
Miravel simuliert das Elterngeld für euren konkreten Haushalt: mit euren Gehältern, Steuerklassen und dem gewählten Elternzeit-Modell. Du siehst, was jede Aufteilung für das Haushaltsnetto in jedem Monat bedeutet.
Häufige Fragen
- Zählt Weihnachtsgeld oder Bonus im Bemessungszeitraum?
- Ja. Alle steuerpflichtigen Einnahmen im Bemessungszeitraum fließen ein, einschließlich Sonderzahlungen. Sie werden auf die zwölf Monate verteilt.
- Was passiert, wenn ich während des Bezugs arbeite?
- Wer während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Stunden pro Woche arbeitet, behält den Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld wird dann auf Basis der Einkommensdifferenz neu berechnet. Wer mehr als 32 Stunden arbeitet, verliert den Anspruch für diesen Monat.
- Habe ich als EU-Bürgerin Anspruch auf Elterngeld in Deutschland?
- Ja, wenn du in Deutschland wohnst und berufstätig oder in Ausbildung bist (§ 1 BEEG). EU-Staatsbürgerinnen haben denselben Anspruch wie Deutsche. Für Personen ohne EU-Staatsbürgerschaft hängt der Anspruch vom Aufenthaltstitel ab.
- Wie wirkt sich Elterngeld auf die Steuererklärung aus?
- Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen im gleichen Jahr. Wer mehr als 410 Euro Elterngeld bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben.