Elternzeit aufteilen: Welche Aufteilung kostet euren Haushalt wie viel?
Ob Mutter 12 Monate nimmt oder beide je 7: wer mehr verdient, bestimmt, welche Aufteilung günstiger ist. Zwei Szenarien mit konkreten Zahlen für ein reales Einkommenspaar.
Die meisten Paare wählen das klassische Muster: Mutter nimmt zwölf Monate, Vater zwei. Nicht weil sie nachgerechnet haben. Sondern weil das jeder so macht. Dabei hängt die günstigste Aufteilung von einem einzigen Faktor ab: wer im Haushalt mehr verdient.
Die folgenden Zahlen sind Modellrechnungen für ein erstes Kind, beide gesetzlich krankenversichert, keine Kirchensteuer, Steuerklasse 4. Tatsächliche Beträge weichen ab, insbesondere bei Geschwisterkind, Kirchensteuer, privater Krankenversicherung oder abweichenden Steuerklassen.
Das Paar: Natalia und Jonas
Natalia arbeitet als Ingenieurin, Jonas als Projektleiter. Natalia verdient 54.000 Euro brutto im Jahr, Jonas 40.000 Euro. Beide zahlen Steuern nach Steuerklasse 4. Ihr normales Haushaltsnetto: rund 5.150 Euro im Monat. Das ist das über das Jahr veranlagte Netto, also nach Steuererklärung. Auf dem monatlichen Lohnstreifen bei Steuerklasse 4/4 steht etwas weniger, die Differenz holst du dir mit der Steuererklärung zurück.
Sie erwarten ein Kind und fragen sich: Wer nimmt wie viel Elternzeit? Was kostet uns die eine Aufteilung, was die andere?
Plan A: Das klassische Modell. Natalia 12 Monate, Jonas 2 Monate.
Elterngeld berechnet sich als 65 Prozent des Elterngeld-Nettoeinkommens (§ 2 BEEG; bei sehr niedrigem Einkommen bis 67 Prozent). Das ist nicht das Gehaltsnetto auf dem Lohnstreifen, sondern ein gesondert berechneter Betrag mit Pauschalabzügen nach Steuerklasse. Natalias Elterngeld: rund 1.619 Euro pro Monat. Jonas' Elterngeld: rund 1.275 Euro pro Monat.
Was das Miravel-Modell für die 14 Monate errechnet:
- Monate 1–12: Natalia zu Hause, Jonas arbeitet. Haushaltseinkommen: rund 3.875 Euro (Jonas' Netto plus Natalias Elterngeld).
- Monate 13–14: Jonas zu Hause, Natalia arbeitet. Haushaltseinkommen: rund 4.165 Euro (Natalias Netto plus Jonas' Elterngeld).
- Durchschnittlicher monatlicher Rückgang über 14 Monate: rund 1.230 Euro.
Plan B: Gleiche Aufteilung. Natalia 7 Monate, Jonas 7 Monate.
Die Elterngeld-Beträge bleiben gleich. Was sich ändert, ist, wann Natalia in ihren höher bezahlten Job zurückkehrt.
- Monate 1–7: Natalia zu Hause, Jonas arbeitet. Haushaltseinkommen: rund 3.875 Euro.
- Monate 8–14: Jonas zu Hause, Natalia arbeitet. Haushaltseinkommen: rund 4.165 Euro.
- Durchschnittlicher monatlicher Rückgang über 14 Monate: rund 1.125 Euro.
Plan B ergibt über 14 Monate rund 1.450 Euro mehr Haushaltseinkommen. Der Grund: Natalia kehrt fünf Monate früher zu ihrem höheren Gehalt zurück.
Gleiches Paar, gleiches Elterngeld, zwei Aufteilungen
| Natalias Elterngeld | ca. 1.619 €/Mon. |
|---|---|
| Jonas' Elterngeld | ca. 1.275 €/Mon. |
| Natalia zurück im Job ab | Monat 13 |
| Ø Rückgang über 14 Monate | ca. 1.230 €/Mon. |
| Natalias Elterngeld | ca. 1.619 €/Mon. |
|---|---|
| Jonas' Elterngeld | ca. 1.275 €/Mon. |
| Natalia zurück im Job ab | Monat 8 |
| Ø Rückgang über 14 Monate | ca. 1.125 €/Mon. |
ca. 1.450 € — Mehr Haushaltseinkommen über 14 Monate mit Plan B. Das Elterngeld ist in beiden Plänen gleich. Der Unterschied entsteht allein dadurch, dass Natalia, die mehr verdient, fünf Monate früher in ihren Job zurückkehrt.
Warum ist das nicht bei jedem Paar gleich?
Natalia verdient mehr als Jonas. Wenn sie länger zu Hause bleibt, fällt ihr höheres Gehalt länger weg. Wäre Jonas der Besserverdienende, wäre das Ergebnis umgekehrt: dann wäre Plan A für den Haushalt günstiger. Die Aufteilung, die am wenigsten kostet, hängt immer davon ab, wer mehr verdient.
Plan C: Partnerschaftsbonus. Beide gleichzeitig in Teilzeit.
Wer zwei bis vier aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeitet, erhält den Partnerschaftsbonus: genauso viele zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Person (§ 4b BEEG). ElterngeldPlus zahlt die Hälfte des normalen Elterngelds, läuft aber doppelt so lange.
Während dieser Monate arbeiten beide in Teilzeit und erhalten zusätzlich ElterngeldPlus. Das Haushaltseinkommen ist oft stabiler als bei vollständiger Elternzeit eines Partners, weil beide gleichzeitig Einkommen haben. Der genaue Effekt hängt von den jeweiligen Teilzeitstunden und Gehältern ab.
Steuerklasse vor der Geburt: der unterschätzte Hebel
Elterngeld basiert auf dem Elterngeld-Netto der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Wer in diesem Zeitraum die Steuerklasse wechselt, verändert das Elterngeld-Netto und damit die Höhe des Elterngelds. Ein Wechsel zu Steuerklasse 3 kann das Elterngeld für den erziehenden Elternteil um mehrere hundert Euro pro Monat erhöhen. Die neue Steuerklasse muss für mindestens sieben der zwölf Monate des Bemessungszeitraums gelten.
Wie wirkt sich Elternzeit auf die Rente aus?
Elterngeld zählt nicht als versicherungspflichtiges Einkommen. Während der Elternzeit werden keine Rentenpunkte durch Erwerbstätigkeit gesammelt. Stattdessen gibt es die Kindererziehungszeit: für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes wird dem erziehenden Elternteil pro Jahr rund ein Entgeltpunkt gutgeschrieben (§ 70 Abs. 2 SGB VI).
Wichtig: die Gutschrift geht pro Monat an einen Elternteil, nicht an beide gleichzeitig. Paare, die beide Elternzeit nehmen, bekommen nicht automatisch je drei Jahre Rentenpunkte. Wer welche Monate erhält, kann per Übertragungserklärung geregelt werden (§ 56 Abs. 2 SGB VI).
Warum reicht ein Elterngeldrechner dafür nicht?
Ein Elterngeldrechner zeigt, wie hoch das Elterngeld wird. Miravel zeigt, wie sich verschiedene Aufteilungsmodelle auf das Haushaltseinkommen in jedem einzelnen Monat auswirken, was das für Ersparnisse und Rentenansprüche bedeutet, und wie Elterngeld, Gehalt und Steuern in eurer konkreten Situation zusammenspielen. Für euren Haushalt, mit euren Zahlen, lokal im Browser ohne Account.
Miravel simuliert verschiedene Elternzeit-Modelle für euer konkretes Einkommenspaar und zeigt, welche Aufteilung das Haushaltseinkommen in welchen Monaten wie verändert.
Was in diesen Zahlen noch nicht drinsteckt
Karriere und Gehaltsentwicklung: Das Modell rechnet mit gleichbleibendem Gehalt. Eine längere Auszeit kann Gehalts- und Karriereentwicklung beeinflussen. Dieser Effekt ist individuell und kann die Lücke langfristig vergrößern.
Betreuungskosten: Wer früher zurückkehrt, braucht früher einen Betreuungsplatz. Diese Kosten sind im Modell nicht enthalten und können einen Teil des wiedergewonnenen Einkommens aufzehren.
Häufig gestellte Fragen
Haben wir Anspruch auf Elterngeld, wenn wir aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind? Ja, grundsätzlich, wenn ihr in Deutschland wohnt und berufstätig oder in Ausbildung seid (§ 1 BEEG). Personen mit EU-Staatsbürgerschaft haben denselben Anspruch wie Deutsche. Für Personen ohne EU-Staatsbürgerschaft hängt der Anspruch vom Aufenthaltstitel ab. Niederlassungserlaubnis und Blaue Karte EU qualifizieren in der Regel. Saisonarbeits-, Studenten- und Jobsuche-Erlaubnisse qualifizieren nicht. Im Zweifel direkt bei der Elterngeldstelle nachfragen.
Zählt das Elterngeld als steuerpflichtiges Einkommen? Elterngeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 67 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen im gleichen Kalenderjahr, unabhängig von der Steuerklasse. Wer mehr als 410 Euro Elterngeld bezieht, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Das kann zu einer Nachzahlung führen.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung während der Elternzeit? Wer gesetzlich versichert ist, bleibt beitragsfrei mitversichert, solange keine bezahlte Beschäftigung ausgeübt wird. Bei Teilzeitarbeit fallen normale Beiträge auf das Teilzeiteinkommen an. Wer privat krankenversichert ist, zahlt während der Elternzeit weiterhin Beiträge zur privaten Krankenversicherung.
Können wir die Elternzeit nachträglich ändern? Nein. Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden (§ 16 BEEG). Rückwirkende Änderungen sind ausgeschlossen.
Gibt es Elterngeld auch für Selbstständige? Ja. Selbstständige berechnen ihr Elterngeld auf Basis des Gewinns aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat, anhand des letzten Steuerbescheids. Mindestbetrag: 300 Euro pro Monat. Höchstbetrag: 1.800 Euro pro Monat.
Gibt es eine Einkommensgrenze für Elterngeld? Ja. Für Geburten ab April 2025 gilt: Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld (§ 1 Abs. 8 BEEG).
Die richtige Aufteilung gibt es nicht. Aber es gibt eine informierte. Wer weiß, was die verschiedenen Modelle für den eigenen Haushalt bedeuten, trifft eine bewusstere Entscheidung.