Mindestlohn 14,60 Euro und Minijob-Grenze 633 Euro ab 2027: was sich für den Haushalt ändert

Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde, die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat. Was das für das zweite Einkommen in einer Familie bedeutet: mehr Verdienst pro Stunde, ein leicht verschobener Rand zum Übergangsbereich und eine Rechnung, die sich über das ganze Haushaltsbild zieht.

Kurzantwort: Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro pro Stunde (2026: 13,90 Euro). Die Minijob-Grenze, die an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt damit von 603 auf 633 Euro im Monat. Bleibt die Wochenstundenzahl gleich, bringt dieselbe Minijob-Stelle rund 30 Euro brutto mehr im Monat. Wer 2026 knapp über 603 Euro verdient hat und ab 2027 unter 633 Euro liegt, gehört wieder zu den Minijobs statt zum Übergangsbereich.

Zwei Zahlen werden zum Jahreswechsel viel zitiert: 14,60 Euro Mindestlohn und 633 Euro Minijob-Grenze. Für einen Haushalt ist weniger wichtig, was auf einer einzelnen Abrechnung steht, als was die beiden Zahlen im Zusammenspiel bedeuten: für das zweite Einkommen, für die Stunden, die sich lohnen, und für das, was am Jahresende im Gesamtbild des Haushalts ankommt.

Was zum 1. Januar 2027 gilt

Der Mindestlohn steigt von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 268; sie folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. Die Anhebung ist damit beschlossen, kein Vorschlag.

Die Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) ist keine freie Zahl, sondern folgt einer Formel in § 8 Abs. 1a SGB IV: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Für 2026 ergibt das 13,90 mal 130 geteilt durch 3 = 602,33, aufgerundet 603 Euro. Für 2027 ergibt es 14,60 mal 130 geteilt durch 3 = 632,67, aufgerundet 633 Euro. Eine Angabe von 634 Euro passt nicht zu dieser Formel. Die 633 Euro für 2027 ergeben sich nach der gesetzlichen Formel aus dem beschlossenen Mindestlohn.

603 € → 633 € — Minijob-Grenze pro Monat, 2026 gegenüber 2027. Sie wächst mit dem Mindestlohn: Mindestlohn mal 130 durch 3, aufgerundet.

Ein Beispiel aus dem Haushalt: zehn Stunden pro Woche

Die Formel hat eine praktische Folge: 130 durch 3 sind rund 43,3 Stunden im Monat, also etwa zehn Stunden pro Woche. Genau auf dieser Stundenzahl liegt ein Minijob zum Mindestlohn direkt an der Grenze. Zur Veranschaulichung, als Rechenbeispiel und nicht als Aussage über eine konkrete Stelle: Ein Elternteil arbeitet als zweites Einkommen neben dem Hauptjob des Partners zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn.

  • 2026: 13,90 Euro mal 130 durch 3 sind rund 602 Euro brutto im Monat, also etwa 7.228 Euro im Jahr.
  • 2027: 14,60 Euro mal 130 durch 3 sind rund 633 Euro brutto im Monat, also etwa 7.592 Euro im Jahr.
  • Unterschied bei gleicher Stundenzahl: rund 30 Euro im Monat oder rund 364 Euro im Jahr brutto, etwa 5 Prozent.
  • Umgekehrt gerechnet: 603 Euro im Monat entsprechen 2027 nur noch rund 41,3 Stunden statt 43,4 Stunden. Für denselben Betrag braucht es 2027 etwas weniger Stunden.

Das sind Bruttowerte. Was davon netto im Haushalt bleibt, hängt von der Art der Beschäftigung und von Abgaben ab, die dieses Beispiel bewusst nicht durchrechnet.

Der Rand nach oben: Übergangsbereich bis 2.000 Euro

Oberhalb der Minijob-Grenze beginnt der Übergangsbereich, auch Midijob genannt. Dort steigt der Beitragsanteil der Beschäftigten gleitend an, bis er bei 2.000 Euro Monatsverdienst den vollen Wert erreicht (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Die Untergrenze dieses Bereichs wandert mit der Minijob-Grenze: 603 Euro 2026, 633 Euro 2027. Die Obergrenze von 2.000 Euro ist im Gesetz festgeschrieben und ändert sich nicht mit dem Mindestlohn.

Für den Haushalt heißt das: Ein zweites Einkommen von 620 Euro im Monat war 2026 ein Verdienst im Übergangsbereich. Bei gleichem Betrag liegt es 2027 unter der Grenze und zählt zu den Minijobs. Umgekehrt braucht ein Verdienst 2027 etwas mehr als bisher, um überhaupt aus dem Minijob in den Übergangsbereich zu wechseln. Wer nah an der Grenze liegt, sieht den Wechsel im Vertrag und in der Abrechnung zum Jahreswechsel.

Was das über das einzelne Jahr hinaus bedeutet

Der Mindestlohn wird alle zwei Jahre von der Mindestlohnkommission neu festgelegt, und die Minijob-Grenze folgt ihm jedes Mal. Das zweite Einkommen eines Haushalts ist deshalb keine feste Größe, sondern wächst mit jeder Anpassung in Stufen. Über zehn oder zwanzig Jahre verändert das, wie viel ein Teilzeit- oder Minijob-Einkommen zum Gesamtbild beiträgt. Die Anpassungen nach 2027 sind noch nicht festgelegt; jede Rechnung über 2027 hinaus ist eine Annahme.

Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2027?
14,60 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2027, nach 13,90 Euro im Jahr 2026. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 268.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
633 Euro im Monat, nach 603 Euro im Jahr 2026. Sie ergibt sich aus Mindestlohn mal 130 durch 3, aufgerundet: 14,60 mal 130 durch 3 sind 632,67, aufgerundet 633 Euro.
Wie viele Stunden darf ich 2027 im Minijob arbeiten?
Das hängt vom Stundenlohn ab. Zum Mindestlohn von 14,60 Euro sind es bis zur Grenze von 633 Euro rund 43,3 Stunden im Monat, etwa zehn Stunden pro Woche. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Was ist der Übergangsbereich (Midijob)?
Der Verdienstbereich oberhalb der Minijob-Grenze bis 2.000 Euro im Monat. Dort steigt der Beitragsanteil der Beschäftigten gleitend an. Die Untergrenze folgt der Minijob-Grenze (633 Euro ab 2027), die Obergrenze von 2.000 Euro ist gesetzlich festgeschrieben.
Wann steigt der Mindestlohn danach wieder?
Die Mindestlohnkommission legt den Mindestlohn alle zwei Jahre neu fest. Ein Wert nach 2027 ist noch nicht beschlossen.

Diese Zahlen sind die gesetzlichen Werte und einfache Rechenbeispiele, keine Beratung und kein Ersatz für deinen Arbeitsvertrag oder deine Abrechnung. Miravel zeigt dir im Gesamtbild deines Haushalts, wie sich Einkommen und Ausgaben über die Jahre entwickeln.

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