Was passiert finanziell, wenn der Hauptverdiener ausfällt? Tod, Erwerbsminderung, Krankheit

Drei Ausfallgründe, drei unterschiedliche Rechnungen: beim Tod zahlt die gesetzliche Rentenversicherung für drei Monate den vollen Betrag, danach 55 oder 25 Prozent Witwenrente. Bei dauerhafter Erwerbsminderung sind es rund 32 Prozent des bisherigen Nettos, höchstens 1.570 Euro. Bei Krankheit zahlt die Krankenkasse ab Woche sieben Krankengeld.

Kurzantwort: Was finanziell passiert, hängt vom Grund des Ausfalls ab. Stirbt der Hauptverdiener, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die ersten drei Monate den vollen bisherigen Rentenanspruch weiter (Sterbevierteljahr), danach 55 Prozent als große Witwenrente oder 25 Prozent als kleine, zeitlich auf zwei Jahre begrenzte Witwenrente. Wird jemand dauerhaft erwerbsgemindert, liegt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente überschlägig bei rund 32 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, höchstens 1.570 Euro im Monat (2026). Bei längerer Krankheit zahlt die Krankenkasse ab der siebten Woche Krankengeld, rund 70 Prozent des Bruttos, höchstens 90 Prozent des Nettos, für bis zu 78 Wochen je Krankheit.

"Was passiert, wenn der Hauptverdiener ausfällt" ist eigentlich drei verschiedene Fragen, je nachdem, warum das Einkommen wegfällt: durch Tod, durch dauerhafte Erwerbsminderung oder durch eine längere Krankheit. Jede hat eine eigene gesetzliche Leistung mit eigener Höhe und eigener Dauer. Die drei werden hier auseinandergehalten und mit den Zahlen durchgerechnet, die das gesetzliche System tatsächlich vorsieht.

Tod des Hauptverdieners: Sterbevierteljahr, dann Witwenrente

Stirbt ein Ehepartner, der bereits eine gesetzliche Rente bezog oder die Wartezeit erfüllt hatte, zahlt die Deutsche Rentenversicherung für die ersten drei Kalendermonate nach dem Tod den vollen Rentenanspruch des Verstorbenen weiter (§ 67 Nr. 6 SGB VI, das sogenannte Sterbevierteljahr), ohne Anrechnung des eigenen Einkommens der Witwe oder des Witwers. Danach greift die Witwenrente: 55 Prozent der Rente des Verstorbenen als große Witwenrente, wenn die Witwe oder der Witwer mindestens 47 Jahre alt ist, ein minderjähriges Kind erzieht oder selbst erwerbsgemindert ist (§ 46 Abs. 2 SGB VI). Erfüllt niemand eine dieser Bedingungen, gibt es nur die kleine Witwenrente, 25 Prozent, befristet auf 24 Monate (§ 46 Abs. 1 SGB VI, bei Todesfällen ab 2002).

Beispiel: Der verstorbene Hauptverdiener hätte 1.800 Euro gesetzliche Rente gehabt. Die ersten drei Monate zahlt die Rentenversicherung 1.800 Euro weiter. Danach, bei großer Witwenrente, sind es 990 Euro im Monat, bei kleiner Witwenrente 450 Euro für längstens zwei Jahre. Das eigene Einkommen der Witwe oder des Witwers wird teilweise angerechnet: Oberhalb eines monatlichen Freibetrags von 1.123 Euro (2026, Rentenwert-abhängig) werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen (§ 97 SGB VI). Eigenes Erwerbseinkommen reduziert die Witwenrente also, ersetzt sie aber nicht automatisch.

55 % / 25 % — Große Witwenrente (bei Alter 47+, Kindererziehung oder eigener Erwerbsminderung) gegenüber kleiner Witwenrente (befristet auf 24 Monate), jeweils bezogen auf die Rente des Verstorbenen.

Dauerhafte Erwerbsminderung: deutlich weniger als das bisherige Einkommen

Wer dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen (mindestens fünf Jahre Versicherungszeit, davon drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren) Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI). Die Zurechnungszeit verlängert den rechnerischen Versicherungsverlauf bis zur Regelaltersgrenze, sodass die Erwerbsminderungsrente überschlägig in der Nähe dessen liegt, was später ohnehin als gesetzliche Altersrente anfallen würde: rund 32 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, gedeckelt auf 1.570 Euro im Monat (2026). Bei 3.000 Euro Nettoeinkommen wären das rund 960 Euro, bei 5.000 Euro Netto bereits der Höchstbetrag von 1.570 Euro (5.000 mal 0,32 ergäbe 1.600 Euro, gedeckelt auf 1.570 Euro).

1.570 € — Obergrenze der überschlägigen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (2026), unabhängig vom bisherigen Einkommen.

Längere Krankheit: Krankengeld ab Woche sieben

Bei Krankheit zahlt zunächst der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen den Lohn weiter (Lohnfortzahlung, § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Ab der siebten Woche zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld: rund 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens 90 Prozent des Nettogehalts, für bis zu 78 Wochen je Krankheit innerhalb von drei Jahren. Die genaue Rechnung mit Beispielen steht im Artikel "Krankengeld: wie hoch, wie lange, was danach".

Was diese Zahlen nicht abdecken

  • Die Erwerbsminderungsrente ist eine Näherung mit der gleichen Formel, die Miravel für die Altersrente verwendet (Sicherungsniveau-Netto-Satz, gedeckelt). Die tatsächliche Höhe hängt vom individuellen Versicherungsverlauf ab und steht im Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.
  • Die Altersgrenze von 47 Jahren für die große Witwenrente ist der Zielwert ab Sterbefällen von 2029 an (§ 242a SGB VI). Sie steigt noch stufenweise an: Bei einem Tod im Jahr 2026 liegt sie bei 46 Jahren und 6 Monaten, also etwas niedriger als die 47 Jahre oben.
  • Nach den 78 Wochen Krankengeld endet in der Regel die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als Beschäftigter; es folgt entweder die Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld (bei Aussteuerung) oder eine andere Anschlussleistung, je nach Einzelfall.
  • Die Witwenrenten-Zahlen gelten für Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften. Unverheiratete Paare haben keinen Anspruch auf Witwenrente, unabhängig von der Dauer der Beziehung oder gemeinsamen Kindern.
  • Keine dieser Leistungen ersetzt eine private Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig; ob und in welcher Höhe eine solche Versicherung sinnvoll ist, hängt von der individuellen Lücke zwischen Leistung und Bedarf ab und ist eine Frage, die ein Haushalt für sich selbst beantwortet, keine allgemeine Empfehlung dieser Seite.
Was passiert finanziell, wenn der Hauptverdiener stirbt?
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt die ersten drei Monate den vollen bisherigen Rentenanspruch weiter (Sterbevierteljahr). Danach gibt es 55 Prozent als große Witwenrente (ab 47 Jahren, bei Kindererziehung oder eigener Erwerbsminderung) oder 25 Prozent als kleine Witwenrente, befristet auf 24 Monate. Eigenes Einkommen oberhalb von 1.123 Euro im Monat wird zu 40 Prozent angerechnet.
Wie viel Erwerbsminderungsrente bekommt man?
Überschlägig rund 32 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, höchstens 1.570 Euro im Monat (2026). Die genaue Höhe hängt vom individuellen Versicherungsverlauf ab.
Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Bis zu 78 Wochen je Krankheit innerhalb von drei Jahren, davon abzuziehen die sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Höhe beträgt rund 70 Prozent des Bruttos, höchstens 90 Prozent des Nettos.
Bekommen unverheiratete Partner eine Witwenrente?
Nein. Die Witwenrente setzt eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft voraus, unabhängig von gemeinsamen Kindern oder der Dauer der Beziehung.
Wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Ja, oberhalb eines Freibetrags von 1.123 Euro im Monat (2026) werden 40 Prozent des übersteigenden Einkommens von der Witwenrente abgezogen.

Diese Zahlen sind die gesetzlichen Näherungswerte, keine Beratung und kein Ersatz für einen individuellen Rentenbescheid. Miravel rechnet mit den Einnahmen und Fixkosten deines eigenen Haushalts durch, was ein Ausfall des Hauptverdieners konkret bedeuten würde.

Verwandte Szenarien

  • Gia đình bạn thực sự an toàn đến đâu khi thu nhập biến mất?
  • Wie viel Notgroschen braucht eine Familie? Rechnen statt Faustregel