Aktivrente: 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen, und was das für ein Paar bedeutet
Seit dem 1. Januar 2026 bleibt Arbeitslohn bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast und sozialversicherungspflichtig angestellt bist. Wer die Voraussetzungen erfüllt, was nicht dazugehört (Selbstständige, Minijob, Beamtenverhältnis), Rechenbeispiele vom Bundesfinanzministerium und wie sich das in einem Haushalt auswirkt.
Kurzantwort: Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz und gilt seit dem 1. Januar 2026. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig angestellt ist, zahlt auf Arbeitslohn bis 2.000 Euro im Monat keine Lohnsteuer (bis zu 24.000 Euro im Jahr). Sie gilt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, du musst dafür keine Rente beziehen, und sie betrifft nur die Einkommensteuer: Die Sozialversicherungspflicht bleibt unverändert. Nicht begünstigt sind selbstständige Tätigkeit, ein Beamtenverhältnis und Minijobs.
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet (für die meisten heute Erwerbstätigen mit 67), behält seit 2026 mehr vom Lohn. Für einen Haushalt ist das mehr als ein Steuertrick: Es verändert, wie lange sich ein zweites Einkommen lohnt und wie sich die Jahre rund um den Rentenbeginn finanziell anfühlen. Dieser Artikel erklärt die Regeln so, wie das Bundesfinanzministerium sie in seinen Fragen und Antworten beschreibt (Stand 25. Juni 2026), zeigt die offiziellen Rechenbeispiele und sagt ehrlich, was Miravel davon heute in der Projektion abbildet und was nicht.
Wer die Aktivrente nutzen kann
- Du hast die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht (67 Jahre, mit der Übergangsregel für ältere Jahrgänge). Die Steuerfreiheit gilt ab dem Folgemonat: Wer die Grenze im Mai erreicht, nutzt die Aktivrente ab Juni.
- Du bist nichtselbstständig beschäftigt, und dein Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeiträge für dich.
- Du musst keine Altersrente beziehen. Die Aktivrente gilt unabhängig davon, ob du schon Rente bekommst. Wer früher in Rente gegangen ist, etwa mit 63, kann sie trotzdem erst ab der Regelaltersgrenze nutzen.
- Es kommt nur auf die Tätigkeit an, die du jetzt ausübst. Wer früher selbstständig war oder als Beamtin oder Beamter im Ruhestand eine sozialversicherungspflichtige Stelle annimmt, kann die Aktivrente nutzen.
- Auch Jobs im Übergangsbereich (Midijobs) sind begünstigt. Die Steuerfreiheit gilt dort für den vollen Lohn.
Was unter anderem nicht unter die Aktivrente fällt
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit.
- Einnahmen aus einem Beamtenverhältnis.
- Minijobs. Das Bundesfinanzministerium begründet das damit, dass dort pauschale Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
- Abfindungen sind in der Regel nicht steuerfrei.
Rechenbeispiele aus den Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums
Beispiel 1: Jemand erhält 2.500 Euro Arbeitslohn im Monat und erfüllt alle Voraussetzungen. Bis zu 2.000 Euro sind steuerfrei. Die übrigen 500 Euro sind ganz normal steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Beispiel 2: Jemand hat im April die Regelaltersgrenze erreicht und arbeitet ab Mai für 1.500 Euro im Monat. Im Dezember kommen 800 Euro Sonderzahlung dazu. Der laufende Lohn von 1.500 Euro ist steuerfrei. Von der Sonderzahlung sind nur 500 Euro steuerfrei, weil der Monat dann bei 2.000 Euro voll ist. Die restlichen 300 Euro sind steuerpflichtig. Der ungenutzte Freibetrag der anderen Monate lässt sich nicht übertragen.
Der Freibetrag gilt pro Monat: Was du in einem Monat nicht ausschöpfst, verfällt. Er lässt sich nicht in andere Monate übertragen, auch nicht für Weihnachtsgeld oder Bonus.
2.000 € — Steuerfreier Arbeitslohn pro Monat nach der Regelaltersgrenze, bis zu 24.000 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz, seit dem 1. Januar 2026).
Wie viel Lohnsteuer das im Einzelfall spart, hängt von Steuerklasse, übrigen Einkünften und Kirchensteuer ab. Dafür nennen wir keine eigene Zahl: Die Aktivrente läuft über die Lohnabrechnung deines Arbeitgebers. Laut Bundesfinanzministerium ist sie weder im Programmablaufplan für die Lohnsteuer noch im Steuerrechner des Ministeriums abgebildet.
Das Haushaltsbild: ein Paar, eine Person arbeitet weiter
Der Freibetrag hängt an der Person, nicht am Haushalt. Arbeitet in einem Paar nur eine Person nach der Regelaltersgrenze weiter, gilt er für diese Person. Wenn beide arbeiten und beide die Voraussetzungen erfüllen, hat jede Person ihren eigenen Freibetrag von 2.000 Euro im Monat.
Ein Rechenbeispiel ohne Steuerannahmen: Eine Person bleibt nach der Regelaltersgrenze drei Jahre lang in Teilzeit angestellt, mit 1.800 Euro Lohn im Monat. Das sind 36 Monate mal 1.800 Euro, also 64.800 Euro Arbeitslohn, der vollständig im Freibetrag liegt. Die Sozialversicherungsbeiträge auf diesen Lohn entfallen dadurch nicht.
Für das Gesamtbild eines Haushalts ändert das vor allem das Zeitfenster. Ein zweites Einkommen, das sonst mit dem Renteneintritt endet, läuft dann einige Jahre weiter. Wie lange und mit wie viel, entscheidet ihr, nicht die Regel.
Arbeiten und Rente später beginnen sind zwei getrennte Fragen
Die Aktivrente ändert nichts an deiner Rente. Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann die Altersrente parallel beziehen oder den Beginn aufschieben. Schiebst du den Beginn auf, erhöht sich die Rente für jeden Monat um 0,5 Prozent, also um 6 Prozent pro Jahr (§ 77 SGB VI). Bei 1.500 Euro Monatsrente und einem Jahr Aufschub sind das 90 Euro mehr im Monat, dauerhaft. Das ist ein Rechenwert, kein Hinweis, was für euch besser ist.
Was Miravel heute davon abbildet
In Miravel endet Arbeitseinkommen in der Projektion mit dem Renteneintrittsalter. Du kannst dieses Alter in der Übersicht zwischen 60 und 70 anpassen. Es verschiebt das Ende des Arbeitseinkommens und den Beginn der Rente. Die gesetzliche Rente beginnt in Miravel allerdings frühestens mit 63. Eine Eingabe für Arbeit neben der Rente, bei der der Aktivrente-Freibetrag angewendet wird, gibt es noch nicht, und einen Aktivrente-Rechner bietet Miravel nicht an.
Was diese Angaben nicht abdecken
- Die Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums sind eine Orientierungshilfe, keine Verwaltungsanweisung. Im Einzelfall entscheidet das Finanzamt.
- Grundlage ist der Stand der Fragen und Antworten vom 25. Juni 2026. Regeln und Auslegung können sich ändern.
- Beim Zusammentreffen mehrerer Arbeitgeber, bei Arbeitgeberwechsel mitten im Monat und bei Sonderfällen gelten zusätzliche Regeln, die hier nicht vollständig stehen.
- Die Rentenhöhe, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer deiner Abrechnung hängen von deinem Einzelfall ab. Maßgeblich sind deine Lohnabrechnung und dein Rentenbescheid.
- Was sind die Voraussetzungen für die Aktivrente?
- Du hast die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht (67 Jahre, mit Übergangsregel), bist nichtselbstständig beschäftigt, und dein Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeiträge für dich. Du musst keine Altersrente beziehen.
- Ab wann gilt die Aktivrente?
- Ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer die Grenze im Mai erreicht, nutzt die Aktivrente ab Juni. Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2026.
- Gibt es einen Rechner oder ein Rechenbeispiel für die Aktivrente?
- Das Bundesfinanzministerium rechnet in seinen Fragen und Antworten unter anderem dieses Beispiel vor: Bei 2.500 Euro Monatslohn sind 2.000 Euro steuerfrei und 500 Euro steuerpflichtig. Weder der Programmablaufplan für die Lohnsteuer noch der Steuerrechner des Ministeriums bilden die Aktivrente ab. Miravel bietet ebenfalls keinen Aktivrente-Rechner an.
- Gilt die Aktivrente für Selbstständige?
- Nein, nicht für Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Wer früher selbstständig war und jetzt sozialversicherungspflichtig angestellt ist, kann sie nutzen, denn es zählt nur die Tätigkeit, die du aktuell ausübst.
- Gilt die Aktivrente für Minijobs und Beamte?
- Nicht für Minijobs und nicht für Einnahmen aus einem Beamtenverhältnis. Pensionierte Beamte können sie nutzen, wenn sie nach der Regelaltersgrenze eine sozialversicherungspflichtige Stelle annehmen.
- Muss ich Rente beziehen, um die Aktivrente zu bekommen?
- Nein. Die Aktivrente gilt unabhängig davon, ob du schon eine Altersrente beziehst oder den Rentenbeginn aufgeschoben hast.
Diese Angaben sind Information, keine Beratung und kein Ersatz für deine Lohnabrechnung oder eine Auskunft des Finanzamts. Miravel zeigt dir, wie sich dein Haushalt über die Jahre entwickelt, und rechnet dabei die Aktivrente noch nicht mit.