Frühstartrente für Kinder (Gesetzentwurf): geplant sind 10 Euro im Monat vom Staat (Stand: 8. Oktober 2026)
Die Frühstartrente soll für Kinder von 6 bis 17 Jahren 10 Euro im Monat vom Staat in ein Altersvorsorgedepot einzahlen, staatliche Zahlungen aber nur ab Geburtsjahrgang 2020. Sie ist noch kein Gesetz: Der Regierungsentwurf liegt im Bundestag. Was geplant ist, wer sie bekäme und was noch passieren muss.
Kurzantwort: Die Frühstartrente soll 10 Euro im Monat betragen, die der Staat für jedes Kind zwischen dem 6. und dem 18. Geburtstag in ein Altersvorsorgedepot einzahlt. Staatliche Zahlungen sind nur für Kinder ab Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen, für ältere Kinder unter 18 ist ein Vertrag ohne staatliche Zahlung möglich. Sie ist noch kein Gesetz. Stand 8. Oktober 2026: Die Bundesregierung hat den Entwurf vorgelegt (Bundestags-Drucksache 21/7864), der Bundestag hat ihn am 25. September in erster Lesung beraten, der Finanzausschuss hat am 5. Oktober angehört. Weder der Bundestag noch der Bundesrat hat das Gesetz beschlossen. Geplanter Start ist der 1. Januar 2027, zuerst für den Geburtsjahrgang 2020.
10 € / Monat — Geplanter staatlicher Betrag je Kind von 6 bis 17 Jahren, nur ab Geburtsjahrgang 2020, laut Regierungsentwurf. Noch kein geltendes Recht (Stand: 8. Oktober 2026).
Stand: 8. Oktober 2026. Das ist ein Gesetzentwurf. Es fehlen noch die Beschlussfassung im Bundestag, die Zustimmung des Bundesrates und die Verkündung. Einzelheiten können sich im Verfahren noch ändern. Diese Seite wird bei jeder Änderung aktualisiert.
Unter "Frühstart-Rente" suchen Eltern meistens fünf Dinge: was sie ist, ab wann sie gilt, wie man sie beantragt, ob sie mit dem Altersvorsorgedepot zusammenhängt und was am Ende dabei herauskommt. Diese Seite beantwortet die ersten vier mit dem, was im Entwurf steht, und sagt offen, dass die fünfte Frage sich nicht seriös beantworten lässt.
Wo das Gesetz gerade steht
- Regierungsentwurf "Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente": im August 2026 an den Bundesrat geleitet, am 7. September 2026 im Bundestag eingebracht (Drucksache 21/7864).
- Bundesrat: Stellungnahme am 25. September 2026. Die Bundesregierung hat dazu am 30. September geantwortet (Drucksache 21/8296). Sie stimmt einem Vorschlag zu (die Ruhendstellung des Vertrags soll sich bei erneuter Zahlung eigener Beiträge automatisch beenden, ohne Mehrkosten), prüft einen zweiten (nur ein steuerlich gefördertes Depot je Kind bis 18) und sagt für drei weitere Bitten eine Prüfung zu.
- Bundestag: erste Lesung am 25. September 2026, öffentliche Anhörung im Finanzausschuss am 5. Oktober 2026. Eine Schlussabstimmung gibt es nach den Veröffentlichungen des Bundestages bisher nicht.
- Noch nötig: Beschluss des Bundestages, danach Zustimmung des Bundesrates (der Entwurf sieht den Beschluss ausdrücklich "mit Zustimmung des Bundesrates" vor), dann Verkündung. Erst dann ist es geltendes Recht.
- Geplantes Inkrafttreten: 1. Januar 2027. Das Sondervermögen für die kollektive Anlage soll erst zum 1. Januar 2028 errichtet werden. Für den Jahrgang 2020 soll rückwirkend ab 2026 gezahlt werden. Wann Anbieter Anträge erstmals einreichen können, legt das Bundeszentralamt für Steuern fest, tatsächliche Zahlungen können also später beginnen.
Was der Entwurf vorsieht: für wen, wie viel, ab wann
Anspruch hätten Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet und das 18. noch nicht vollendet haben und mit erstem Wohnsitz im Inland gemeldet sind. Der Staat würde 10 Euro für jeden Monat zahlen, in dem das zutrifft und ein begünstigter Vertrag besteht, also bis zu 144 Monate. Das sind rechnerisch bis zu 1.440 Euro staatliche Einzahlungen, ohne Erträge. Wird der Vertrag erst später geschlossen, sollen die früheren Monate als Startkapital aus der kollektiven Anlage kommen, dessen Wert schwanken kann. Die Zahlung ginge nicht an die Eltern, sondern direkt in einen Vertrag auf den Namen des Kindes.
Nach dem Entwurf gelten zum Start die Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 (im Jahr 2026 Sechsjährige). Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der jeweils Sechsjährigen dazu. Für ältere Kinder unter 18 kann ebenfalls ein Vertrag geschlossen werden, aber ohne staatliche Zahlung. Etwa Eltern oder Großeltern könnten über die 10 Euro hinaus einzahlen, bis zu insgesamt 6.840 Euro je Kalenderjahr.
Wie die Beantragung laufen soll
Nach dem Entwurf beantragst du im Normalfall nichts selbst bei einer Behörde. Du schließt für dein Kind bei einem zertifizierten Anbieter einen Altersvorsorgedepot-Vertrag in der einfachen Standardform (Standarddepot-Vertrag) ab. Nur darauf wird die Frühstartrente gezahlt. Mit dem Vertragsabschluss soll der Anbieter als bevollmächtigt gelten, die Frühstartrente einmalig bei der zentralen Stelle zu beantragen (das ist die Deutsche Rentenversicherung Bund), es sei denn, du widersprichst vor Vertragsschluss. Der Anbieter braucht dafür unter anderem die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes. Die zentrale Stelle soll den Betrag in den Vertrag einzahlen. Einen schriftlichen Bescheid über die Festsetzung soll es nur auf besonderen Antrag geben. Pro Kind soll die Frühstartrente zur selben Zeit nur auf einen Vertrag gezahlt werden. Ohne Steuer-Identifikationsnummer des Kindes besteht kein Anspruch.
Ohne Vertrag: die kollektive Anlage
Schließen die Eltern keinen Vertrag, soll der Bund die 10 Euro je Monat trotzdem anlegen, gemeinsam für alle Kinder ohne Vertrag, über ein Sondervermögen "Frühstartrente", das die Deutsche Bundesbank verwaltet. Wer später einen Vertrag abschließt, soll das bis dahin aufgelaufene Startkapital samt Erträgen hineingezahlt bekommen. Das gilt, wenn der Vertrag vor dem 35. Geburtstag geschlossen wird. Nach dem Entwurf fließen die für einen Geburtsjahrgang nicht verwendeten Mittel nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem dieser Jahrgang 35 wird, an den Bundeshaushalt zurück. Der Bundesrat hat gebeten zu prüfen, dass das Kind davor noch einmal informiert wird. Die Bundesregierung hat die Prüfung zugesagt.
Frühstartrente und Altersvorsorgedepot: kein Entweder-oder
Nach dem Entwurf ist die Frühstartrente kein eigenes Produkt neben dem Altersvorsorgedepot. Sie soll in einen Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt werden, also in das Produkt, das das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 neu ordnet (zum Depot selbst siehe den Artikel "Altersvorsorgedepot 2027"). Nach dem Entwurf soll nach dem 18. Geburtstag ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge möglich sein. Das Kapital kann nur vollständig übertragen werden: bis 18 auf einen anderen Standarddepot-Vertrag, danach auf jeden zertifizierten Altersvorsorgevertrag.
Was für das Geld gelten soll
- Auszahlung grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag, und nur als Altersleistung. Das Kapital ist nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht pfändbar. Eine Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum nach dem Einkommensteuergesetz bleibt nach dem Entwurf möglich. Nach dem 18. Geburtstag fallen die Kündigungsbeschränkungen weg, eine vorzeitige Auszahlung kann dann aber zur Rückforderung der staatlichen Beträge führen.
- Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Die Auszahlung im Alter wird nachgelagert besteuert, der auf die Frühstartrente entfallende Teil in vollem Umfang.
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen Anbieter keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben, auch nicht beim Anbieterwechsel. Laufende Kosten sind damit nicht ausgeschlossen.
- Bis zum 18. Geburtstag lassen sich eigene Einzahlungen pausieren, die staatlichen 10 Euro laufen dabei weiter. Gekündigt werden kann in dieser Zeit nur der Teil aus eigenen Beiträgen, oder der Vertrag wird auf einen anderen übertragen.
Was sich nicht seriös ausrechnen lässt
Wie viel am Ende da ist, hängt von der Rendite, den Kosten, den eigenen Einzahlungen und der Dauer ab. Veröffentlichte Endbeträge beruhen auf Renditeannahmen, die niemand garantieren kann. Miravel nennt deshalb keine eigene Zahl für die Frühstartrente und rechnet sie in der Simulation (noch) nicht mit, weil sie kein beschlossenes Recht ist. Wie sich regelmäßiges Sparen für ein Kind bis 18 entwickeln kann, zeigt die Seite zum Kinderdepot, mit sichtbaren Annahmen.
- Frühstart-Rente für Kinder: Was ist das?
- Ein geplanter staatlicher Zuschuss: 10 Euro im Monat für Kinder vom 6. bis zum 18. Geburtstag, eingezahlt in einen Altersvorsorgedepot-Vertrag auf den Namen des Kindes. Staatliche Zahlungen sind nur ab Geburtsjahrgang 2020 vorgesehen. Stand 8. Oktober 2026 ist es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, noch kein geltendes Recht.
- Frühstart-Rente: ab wann gibt es sie?
- Geplant ist das Inkrafttreten am 1. Januar 2027. Zuerst einbezogen wird der Geburtsjahrgang 2020, ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der Sechsjährigen dazu. Voraussetzung ist, dass Bundestag und Bundesrat das Gesetz beschließen. Das ist noch nicht geschehen.
- Gibt es einen Frühstart-Rente-Rechner?
- Die 10 Euro im Monat stehen im Entwurf fest. Was daraus bis zum Rentenalter wird, hängt von Rendite, Kosten und eigenen Einzahlungen ab und lässt sich nur mit Annahmen schätzen. Miravel nennt dafür keine eigene Zahl. Wie sich Sparen für ein Kind entwickeln kann, zeigt das Kinderdepot mit sichtbaren Annahmen.
- Frühstart-Rente oder Altersvorsorgedepot: was ist besser?
- Die Frage stellt sich so nicht. Nach dem Entwurf soll die Frühstartrente in einen Altersvorsorgedepot-Vertrag des Kindes eingezahlt werden. Beides gehört dann zusammen: das Depot ist das Produkt, die Frühstartrente der geplante staatliche Beitrag für Kinder zwischen 6 und 18.
- Frühstart-Rente beantragen: wie geht das?
- Nach dem Entwurf schließt du einen Standarddepot-Vertrag (Altersvorsorgedepot) für dein Kind ab. Der Anbieter soll die Frühstartrente dann einmalig bei der zentralen Stelle (Deutsche Rentenversicherung Bund) beantragen, sofern du nicht vorher widersprichst. Heute ist das noch nicht möglich, weil das Gesetz nicht beschlossen ist.
Quellen (Stand: 8. Oktober 2026): Bundestags-Drucksache 21/7864, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Bundesregierung, 7. September 2026); Bundestags-Drucksache 21/8296, Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (30. September 2026); Deutscher Bundestag, Textarchiv: erste Lesung am 25. September und Anhörung des Finanzausschusses am 5. Oktober 2026; Bundesministerium der Finanzen, Regierungsentwurf zum Frühstartrentengesetz.
Das ist Information über einen Gesetzentwurf, keine Beratung und keine Empfehlung für oder gegen einen Vertrag. Miravel zeigt dir, wie sich das Vermögen deines Haushalts über Jahrzehnte entwickeln kann, einschließlich dessen, was du für dein Kind zurücklegst.